„Allein sind die Unter­neh­mer hier oft auf ver­lo­re­nem Posten“

Mit der Belegschaft, strategischen Allianzen und kreativen Geschäftsmodellen raus aus der Corona-Krise: Geschäftsführer, kaufmännisch Verantwortliche oder Betriebs- und Filialleiter von Sanitätshäusern und orthopädie-technischen Werkstätten stehen in der Verantwortung, dass ihre Häuser die Corona-Pandemie wirtschaftlich überstehen. Strategie- und Maßnahmentipps hierzu gibt Diplom-Kaufmann und Unternehmensberater Christoph Herbe.

OT: Wel­che liqui­di­täts­ent­las­ten­den Maß­nah­men emp­feh­len Sie Unter­neh­men im ers­ten Schritt?

Chris­toph Her­be: Zunächst soll­ten alle staat­li­chen Hil­fen genutzt wer­den. So kön­nen Ertrags­steu­ern, Umsatz­steu­ern und auch Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gestun­det und Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen her­ab­ge­setzt wer­den. Der Staat wird bis zum 31. Dezem­ber 2020 auf Voll­stre­ckungs­maß­nah­men und Säum­nis­zu­schlä­ge ver­zich­ten. Im Per­so­nal­be­reich kön­nen und soll­ten zudem die ver­bes­ser­ten Mög­lich­kei­ten der Bean­tra­gung von Kurz­ar­beit genutzt werden.

OT: Wel­che Sofort­hil­fen ste­hen zur Verfügung?

Her­be: Der Bund gewährt Unter­neh­men mit bis zu fünf Beschäf­tig­ten 9.000 Euro und bis zehn Mit­ar­bei­tern 15.000 Euro nicht rück­zahl­ba­re aber zu ver­steu­ern­de Sofort­hil­fen. Die Län­der haben dies indi­vi­du­ell auf 20.000 bis 30.000 Euro für bis zu 50 Beschäf­tig­te auf­ge­stockt. Die Bedin­gun­gen sind lei­der je nach Bun­des­land sehr ver­schie­den und die Aus­zah­lun­gen erfol­gen teil­wei­se sehr schlep­pend. Die­se Sofort­hil­fen decken aber zumeist nur die Fix­kos­ten von Kleinst­un­ter­neh­men und Solo­un­ter­neh­mern in den ers­ten ein bis drei Monaten!

OT: Gibt es kos­ten­freie Beratungsmöglichkeiten?

Her­be: Ja, das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Außen­kon­trol­le (BAFA) hat ein För­der­pro­gramm geschaf­fen, bei dem Unter­neh­men mit bis zu 250 Beschäf­tig­ten, 50 Mil­lio­nen Euro Umsatz oder 43 Mil­lio­nen Euro Bilanz­sum­me einen nicht rück­zahl­ba­ren Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.000 Euro mit einer För­de­rung von 100 Pro­zent bean­tra­gen kön­nen. Der Zuschuss wird nach erfolg­ter Bera­tung direkt an die gelis­te­ten Bera­ter aus­ge­zahlt. Das Unter­neh­men muss nur mit der Umsatz­steu­er in Vor­la­ge gehen! The­ma­tisch kön­nen hier feh­len­de Ren­ta­bi­li­täts- und Liqui­di­täts­plä­ne sowie not­wen­di­ge betrieb­li­che Maß­nah­men der Kri­sen­be­wäl­ti­gung erar­bei­tet wer­den, not­wen­di­ge Finan­zie­rungs­an­trä­ge vor­be­rei­tet und beglei­tet wer­den und auch stra­te­gi­sche Bera­tun­gen für eine Erhal­tung der Wett­be­werbs- und Zukunfts­fä­hig­keit durch­ge­führt werden.

OT: Wie soll­ten die Unter­neh­men in den kom­men­den Mona­ten vorgehen?

Her­be: Lei­der haben wir alle kei­ne Glas­ku­gel, aus der wir gegen­wär­tig die zeit­li­che Dimen­si­on der Kri­se abse­hen kön­nen. Die von der Coro­na-Pan­de­mie betrof­fe­nen Unter­neh­men soll­ten daher zunächst eine dyna­mi­sche Liqui­di­täts­pla­nung für einen Kri­sen­zeit­raum von drei und sechs Mona­ten ent­wi­ckeln, um dar­aus den not­wen­di­gen Liqui­di­täts­be­darf abzu­lei­ten. Die­ser kann dann als Grund­la­ge für Kre­dit­an­trä­ge bei der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) ver­wen­det wer­den, bei Unter­neh­men mit min­des­tens elf Beschäf­tig­ten über einen KfW-Schnell­kre­dit mit 100-Pro­zent Staats­ga­ran­tie und zehn Jah­ren Lauf­zeit – begrenzt auf ein Volu­men von 500.000 Euro bzw. 800.000 Euro für Unter­neh­men mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten. Klei­ne­re Unter­neh­men und Unter­neh­men mit einem grö­ße­ren Kapi­tal­be­darf kön­nen einen KfW-Unter­neh­mer­kre­dit mit maxi­mal fünf Jah­ren Lauf­zeit bei ihrer Haus­bank bean­tra­gen, der von die­ser nach den bestehen­den Kre­dit­ri­si­k­o­richt­li­ni­en für die KfW geprüft wird und für den eine 90-pro­zen­ti­ge Haf­tungs­frei­stel­lung sei­tens der KfW gewährt wird. Durch den KfW-Schnell­kre­dit hat der Staat eine gute Mög­lich­keit der Kre­dit­be­schaf­fung ohne auf­wen­di­ge, oft zukunfts­be­zo­ge­ne Kre­dit­prü­fungs­vor­ga­ben geschaf­fen. Ob der nach oben begrenz­te Kre­dit­rah­men für klei­ne mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU) aus­reicht, wer­den aller­dings erst die nächs­ten Mona­te zei­gen. Nicht zu ver­nach­läs­si­gen ist, dass alle Kre­di­te und gestun­de­ten Steu­ern und Bei­trä­ge ab 2021/2022 zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen und hier­für eine aus­rei­chen­de Unter­neh­mens­li­qui­di­tät vor­han­den sein muss. Das wird bran­chen­weit nur dann funk­tio­nie­ren, wenn wir ab 2020 wie­der in eine nach­hal­ti­ge Wachs­tums­pha­se kommen!

OT: Kön­nen sich die Unter­neh­men bereits jetzt auf die unge­wis­se Zukunft vorbereiten?

Her­be: Um auf den letz­ten Satz auf­zu­set­zen: Die Zukunft ist unge­wis­ser denn je, daher muss jedes Unter­neh­men sei­ne bran­chen­spe­zi­fi­schen Gege­ben­hei­ten, sei­ne indi­vi­du­el­le Geschäfts­po­li­tik und auch sei­ne noch vor­han­de­nen Hand­lungs­pa­ra­me­ter kri­tisch beleuch­ten. Es müs­sen Sze­na­ri­en ent­wi­ckelt wer­den, nach denen ein Unter­neh­men zukunfts­wei­sen­de Ent­schei­dun­gen hin­sicht­lich der Per­so­nal- und Sach­ka­pa­zi­tä­ten, der Wachs­tums- aber auch Schrump­fungs­er­for­der­nis­se und nicht zuletzt der Kapi­tal­be­dürf­nis­se fäl­len kann. Für Letz­te­res ist ein funk­tio­nie­ren­der Kapi­tal­markt zwin­gend erfor­der­lich. Für die KMUs sehe ich hier auf Basis der nicht guten Bilan­zen 2020 und viel­leicht auch noch 2021 kei­ne guten Per­spek­ti­ven. Es wird daher umso wich­ti­ger, dass inner­halb einer Bran­che stra­te­gi­sche Alli­an­zen, Koope­ra­tio­nen und sinn­vol­le Fir­men­zu­sam­men­schlüs­se ange­dacht wer­den, um gemein­sam mit einer hilf­rei­chen Ver­bands- und Lob­by­ar­beit mehr Unab­hän­gig­keit von klas­si­schen Bank­kre­di­ten zu erhal­ten. Noch ist genug pri­va­tes und insti­tu­tio­nel­les Kapi­tal am Markt vor­han­den! Vor­aus­set­zung ist aber ein Umden­ken in den Köp­fen, hin zu krea­ti­ven neu­en Geschäfts­mo­del­len. Hier kommt auch der Beleg­schaft in den KMU eine gro­ße Bedeu­tung zu, denn allein sind die Unter­neh­mer hier oft auf ver­lo­re­nem Posten.

Die Fra­gen stell­te Ruth Justen.

Chris­toph Her­be konn­te von der Con­fairm­ed GmbH als Refe­rent gewon­nen wer­den. Am 26. Mai bie­tet er das Web­i­nar: “Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung in der Coro­na-Kri­se” an. Um der momen­ta­nen Ent­wick­lung Rech­nung zu tra­gen, wer­den in die­sem Web­i­nar aktu­el­le Infor­ma­tio­nen rund um finan­zi­el­le und bera­ten­de Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten für Unter­neh­men ange­bo­ten. Im Rah­men eines 5‑Pha­sen-Kon­zep­tes wer­den Prio­ri­tä­ten, zu beach­ten­de Fris­ten und Antrags­we­ge vor­ge­stellt und sofort umsetz­ba­re Hand­lungs­emp­feh­lun­gen gege­ben. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Anmel­dung hier.

 

Zur Per­sonDipl.-Kfm. Chris­toph Her­be, Jahr­gang 1964, grün­de­te 1998 gemein­sam mit Andrea Tess­mer die Her­be + Tess­mer Unter­neh­mens­kon­zep­te GmbH. Die Unter­neh­mens­be­ra­ter beglei­ten seit 1998 bun­des­weit inha­ber­ge­führ­te mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ver­schie­dens­ter Bran­chen bei betriebs­wirt­schaft­li­chen Pro­blem­stel­lun­gen und Unter­neh­mens­ver­än­de­run­gen. Bran­chen­schwer­punk­te sind der Auto­mo­bil­han­del, Unter­neh­men aus der Gesund­heits­bran­che wie Sani­täts­häu­ser, Arzt­pra­xen und Pfle­ge­diens­te. Seit 2015 ist Chris­toph Her­be auch als akkre­di­tier­ter Pro­zess- und Men­tal­coach im Unter­neh­mer- und Mit­ar­bei­ter Coa­ching im Rah­men der Initia­ti­ve des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) „unternehmensWert:Mensch“ tätig.

 

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