Betroffen wären Millionen von Menschen in Deutschland, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Die Stellungnahme wurde pünktlich zur ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag am 10. September 2025 an den Ausschuss für Gesundheit übergeben.
Die im Gesetzentwurf geplante Abschaffung des elektronischen Berufsausweises (eBA) für Hilfsmittel-Leistungserbringer würde die Nutzung der darin vorgesehenen qualifizierten elektronischen Signatur (QES) verhindern – dem digitalen Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Mit der QES geht die gesicherte digitale Identität und damit der Nachweis der persönlichen Fachlegitimation einher. „Für uns ist klar: Wird uns die gesicherte digitale Identität verwehrt, verwehrt der Gesetzgeber den Patienten in Deutschland eine sichere und nachvollziehbare Versorgung für chronisch Kranke und Menschen mit Mehrfachbehinderungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI)“, betont BIV-OT-Präsident Alf Reuter. Wahre Bürokratieentlastung entstehe nicht durch den Ausschluss von Leistungserbringern aus der TI. „Nur eine übergreifende digitale Dokumentation im interprofessionellen Team schafft echte Bürokratieentlastung – andernfalls bleiben Papier und Medienbrüche.“
Sanitätshäuser als Teil des Gesundheitssystems begreifen
Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten setzen ärztliche Diagnosen in konkrete Therapiekonzepte um, prüfen Teilhabeaspekte und nehmen die Ausgestaltungsrechte der Verordnung als veranlasste Leistung wahr. Sie unterlegen ärztliche Verordnungen häufig mit zusätzlichen medizinischen Informationen und tragen Verantwortung für Rückmeldungen oder Anpassungen im Versorgungsprozess. „Diese elementare Rolle von Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Werkstätten innerhalb des interprofessionellen Versorgungsprozesses muss auch digital abgebildet werden“, erläutert Uwe Strehlow, Vorsitzender des Vereins E‑Rezept-Enthusiasten.
Zudem verlangt die Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) in den §§ 7–9 eine klare persönliche Legitimation, auf die sich Ärzte verlassen können müssen.
Präqualifizierung mit digitaler Identität verknüpfen
Damit eine moderne Hilfsmittelversorgung – vernetzt, qualitätsgesichert und patientenzentriert – gelinge, fordern BIV-OT und der E‑Rezept-Enthusiasten e. V. die Politik zum sofortigen Handeln auf.
„Die Präqualifizierung ist heute bereits der etablierte Nachweis für fachliche Eignung. Sie muss als Zugangsvoraussetzung zur TI festgeschrieben werden – ergänzt um eine eindeutige digitale Identität“, erklären Reuter und Strehlow.
So könne die Fachlegitimation sowohl für SMC‑B als auch eBA bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gesichert werden, ohne auf veraltete Kartenlösungen angewiesen zu sein. Das elektronische Gesundheitsberufe-Register (eGBR) könne auf die vom GKV-SV geführte PQ-Datenbank über eine Schnittstelle zugreifen. Es sei alles da, es müsse nur genutzt werden, erklären Verband und Verein. Entscheidend sei, dass die fachliche Legitimation nicht entfällt, sondern zuverlässig digital abgebildet wird – ob über den eBA oder über zukunftsfähige digitale Verfahren.
Im Einzelnen fordern der Verband und der Verein:
- Fachliche Qualifikation sichern: Präqualifizierung als verbindliche Zugangsvoraussetzung zur TI verankern.
- Digitale Identität ermöglichen: PQ-Datenbank als Grundlage für die persönliche digitale Legitimation (QES) nutzen.
- Hilfsmittel-Leistungserbringer rechtlich verankern: Aufnahme in § 352 SGB V.
- Bürokratieabbau durch Digitalisierung: „Digital only“ statt Medienbrüche .
- Volle TI-Integration: Gleichberechtigter Zugang aller Hilfsmittel-Leistungserbringer zu allen TI-Funktionen, insbesondere zur ePA .
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