Reha­vi­tal for­dert Frei­gren­ze für Hilfsmittel

Für alle Hilfsmittel bis 1.000 Euro soll künftig keine Genehmigung mehr erforderlich sein – das fordert die Leistungserbringergemeinschaft Rehavital.

„For­mu­la­re dür­fen nicht wich­ti­ger sein als Pati­en­ten“, betont Det­lef Möl­ler, Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der von Reha­vi­tal und Geschäfts­füh­rer des Sani­täts­hau­ses Stol­le. Als Vor­bild sieht er bewähr­te Ver­fah­ren, wie sie bei ärzt­li­chen und zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen, Arz­nei­mit­teln oder Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen greifen.

„Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bewil­li­gen im Durch­schnitt cir­ca 97 Pro­zent aller Anträ­ge auf Hilfs­mit­tel ohne Bean­stan­dung. Das zeigt, dass die meis­ten Leis­tun­gen von Anfang an wirt­schaft­lich sind. Auf­wen­di­ge Ein­zel­prü­fun­gen erwei­sen sich daher im Grun­de als über­flüs­sig“, sagt Möl­ler. „Auch bei ärzt­lich ver­ord­ne­ten Hilfs­mit­teln kann man des­halb die Wirt­schaft­lich­keit grund­sätz­lich voraussetzen.“

Neben einem admi­nis­tra­ti­ven Rah­men­ver­trag und ein­heit­li­chen Frei­gren­zen für alle Hilfs­mit­tel bis 1.000 Euro for­dert Reha­vi­tal zudem die Anbin­dung an die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) ohne wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen sowie geziel­te Auf­fäl­lig­keits- und Stich­pro­ben­prü­fun­gen zur Kon­trol­le und Qua­li­täts­si­che­rung statt „wahl­lo­ser“ Einzelfallprüfungen.

Reha­vi­tal setzt sich seit Jah­ren für weni­ger Büro­kra­tie in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ein. „Frei­gren­zen gibt es zwar bereits, aber die­se vari­ie­ren von Kas­se zu Kas­se. Ein­heit­li­che Frei­gren­zen sichern allen Ver­si­cher­ten eine gleich schnel­le Ver­sor­gung – unab­hän­gig von ihrer Kran­ken­kas­se“, erklärt Möl­ler. Damit wer­de die Gleich­be­hand­lung aller gesetz­lich Ver­si­cher­ten in der Ver­sor­gung sicher­ge­stellt. Auch aus wirt­schaft­li­cher Sicht bie­te die Ein­füh­rung einer Frei­gren­ze kla­re Vor­tei­le. Laut Reha­vi­tal wür­de der Anteil geneh­mi­gungs­frei­er Vor­gän­ge auf über 90 Pro­zent stei­gen. „Allein bei unse­ren Unter­neh­men Stol­le und Incort hät­ten dann zum Bei­spiel 2024 nur cir­ca 8.000 statt cir­ca 200.000 Ver­sor­gungs­un­ter­la­gen zur Geneh­mi­gung über­mit­telt wer­den müs­sen. Nimmt man ein­mal an, dass je Vor­gangs­do­ku­men­ta­ti­on ein Gesamt­ver­wal­tungs­auf­wand von ledig­lich fünf Minu­ten anfällt, so wür­den wir über 16.000 Arbeits­stun­den ein­spa­ren – und auf Sei­ten der Kas­sen wohl einen ähn­li­chen Arbeits­auf­wand. Büro­kra­tie­kos­ten kön­nen so bei Kas­sen und Leis­tungs­er­brin­gern radi­kal redu­ziert und zugleich mehr Zeit für die Pati­en­ten­ver­sor­gung frei­ge­setzt wer­den“, so Möller.

Die Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se, die BARMER, DAK-Gesund­heit, AOK Bay­ern, IKK clas­sic, HEK und BIG direkt gesund tes­ten aktu­ell eine Abrech­nung aus­schließ­lich über die eGD ID, ohne gleich­zei­tig abrech­nungs­be­grün­den­de Unter­la­gen zu über­mit­teln. So soll der Ver­wal­tungs­auf­wand wei­ter redu­ziert wer­den, wäh­rend Kon­trol­le und Qua­li­täts­si­che­rung durch kon­se­quen­te Durch­füh­rung der vom Gesetz­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Auf­sichts­in­stru­men­te der Auf­fäl­lig­keits- und Stich­pro­ben­prü­fung erhal­ten blei­ben. „Die­se Initia­ti­ve geht zwar in die rich­ti­ge Rich­tung und zeigt auch, was mög­lich ist“, betont Möl­ler, „aber die Poli­tik muss schon jetzt handeln.“

 

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