Die Uniklinik Heidelberg – als eine der größten deutschen Unikliniken – hat auf dem Krankenhausmarkt Heidelberg schon heute eine marktbeherrschende Stellung. Durch den Zusammenschluss mit dem UKMA würde sich diese weiter verstärken. Zudem würden die zusammengeschlossenen Unikliniken auch in den Regionen Mannheim und Heppenheim jeweils marktbeherrschend werden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärte deshalb: „Unsere Untersagung ist Ergebnis umfangreicher Ermittlungen, wonach wir erhebliche wettbewerbliche Nachteile infolge des Zusammenschlusses befürchten. Diese hätten vor allem die Patientinnen und Patienten zu tragen, denn in der Region verbleiben neben den Kliniken der Beteiligten nur wenige vergleichbare und unabhängige Wettbewerber, in manchen medizinischen Fachbereichen fast gar keine. Im Verfahren haben wir uns auch eingehend mit möglichen Vorteilen des Zusammenschlusses befasst. Ein Argument der Parteien, wonach Größe, höhere Fallzahlen und Spezialisierung oft zu besserer Behandlungsqualität führen, haben wir berücksichtigt. Allerdings gehen wir nicht davon aus, dass zur Verwirklichung dieses Vorteils der Zusammenschluss überhaupt notwendig ist. Andere Formen der Kooperation können ähnlich positive Wirkungen entfalten, ohne gleich den Kliniken ihre Unabhängigkeit zu nehmen. Zudem erscheint uns die Annahme, dass große Unikliniken durch weiteres Wachstum automatisch besser würden, kaum tragfähig. Die Fusionskontrolle hat aus gutem Grund die Aufgabe, auch bei Fusionen von Krankenhäusern, Auswahl und Trägervielfalt zu schützen und zu verhindern, dass den Patientinnen und Patienten wichtige Auswahlmöglichkeiten genommen werden.“
Nach der Untersagung darf der Zusammenschluss nicht vollzogen werden. Das Bundeskartellamt wird die Entscheidung auf seiner Internetseite veröffentlichen. Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.
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