Aus diesem Grund sind elektronische Berufsausweise (eBA) neben dem elektronischen Praxis-/Institutionsausweis (SMC‑B) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das wichtigste Strukturelement des Sicherheitskonzeptes rund um die Telematikinfrastruktur (TI). Leistungserbringer, die auf die Informationen und Anwendungen innerhalb der TI zugreifen wollen, benötigen einen sogenannten eBA.
Über ihre Funktion als berufsbezogenes Identifikationsinstrument hinaus stellen die elektronischen Berufsausweise ein zentrales Strukturelement für eine sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen dar. Darüber hinaus gewährleisten sie die sichere Authentifizierung und Autorisierung von Leistungserbringern beim Zugriff auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
Die Inhaber:innen eines eBA können mithilfe ihres Ausweises nicht nur ihre Identität, sondern auch ihre beruflichen Qualifikationen und Rollen gegenüber elektronischen Systemen nachweisen. Dadurch erhalten sie die erforderlichen Zugriffsberechtigungen zu Systemen und Daten. Des Weiteren ermöglichen eBA eine qualifizierte elektronische Signatur von Dokumenten, was die Basis für eine rechtlich verbindliche elektronische Archivierung schafft. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) besitzt dieselbe rechtliche Gültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift.