Telematik ist dabei ein zusammengesetzter Begriff aus den beiden Wörtern „Telekommunikation” und „Informatik”. Die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur trägt per gesetzlichen Auftrag die Gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin. Die Gematik soll die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen einführen und aufbauen. Sie ist Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle für Interoperabilität und versteht sich dabei nicht nur als Prüferin und Standardgeberin, sondern auch als Vermittlerin, Moderatorin und Beraterin. Es wurden sechs tragende Säulen der Telematik definiert, um eine Gesundheitsplattform der Zukunft zu schaffen. Diese sind:
- ein föderiertes Identitätsmanagement
- die universelle Erreichbarkeit der Dienste durch Zugangsschnittstellen im Internet
- eine moderne Sicherheitsarchitektur
- verteilte Dienste
- Interoperabilität und strukturierte Daten
- ein automatisiert verarbeitbares Regelwerk der Telematikinfrastruktur
Um TI-Dienste nutzen zu können, muss man sich authentisieren. Dies kann zum Beispiel über die ausgegebenen Smartcards oder in der TI 2.0 zukünftig per elektronische Identitäten (eIDs) passieren. Bei Letzteren übernehmen von der Gematik zugelassene Identitätsprovider die Authentifizierung der Nutzer:innen (Single Sign-on).
Vielfältige Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen
Zu den Anwendungen der TI gehören derzeit die elektronische Patientenakte (ePa), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu) und das E‑Rezept sowie der elektronische Arztbrief (eArztbrief), der elektronische Medikationsplan (eMP), Notfalldatenmanagement (NFDM) und Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist bereits für Apotheken und Arztpraxen verpflichtend. Pflegebetriebe, Heilmittelerbringer und Hebammen können sich freiwillig anschließen, während für Hilfsmittelbetriebe eine optionale TI-Anbindung ab 2024 möglich ist. Die gesetzliche Verpflichtung zur TI-Anbindung wird für Pflegebetriebe im Jahr 2024 wirksam, während alle anderen Berufsgruppen bis spätestens 2026 Zeit haben, sich anzuschließen, wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Um an die TI angeschlossen zu werden, benötigt man einen Konnektor. Dieser ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her. Dann wird ein E‑Health-Kartenterminal benötigt, um die Anwendungen der elektronischen Gesundheitsakte nutzen zu können. Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung an die TI via Institutionsausweis. Gegebenenfalls muss das Kartenterminal einen Aufsatz erhalten, um die neuen Gesundheitskarten mit NFC (Near Field Chip/Nahfelderkennung) störungsfrei auslesen zu können. Für den Zugang zur TI benötigen Betriebe einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der Gematik zertifizieren lassen.