Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet die Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens. Das Ziel der TI ist es, alle Akteur:innen des Gesundheitswesens miteinander zu verbinden und so eine schnelle und sichere Kommunikation zu erlauben.

Tele­ma­tik ist dabei ein zusam­men­ge­setz­ter Begriff aus den bei­den Wör­tern „Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on” und „Infor­ma­tik”. Die Gesamt­ver­ant­wor­tung für die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur trägt per gesetz­li­chen Auf­trag die Gema­tik als Natio­na­le Agen­tur für Digi­ta­le Medi­zin. Die Gema­tik soll die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur im deut­schen Gesund­heits­we­sen ein­füh­ren und auf­bau­en. Sie ist Kom­pe­tenz­zen­trum und Koor­di­nie­rungs­stel­le für Inter­ope­ra­bi­li­tät und ver­steht sich dabei nicht nur als Prü­fe­rin und Stan­dard­ge­be­rin, son­dern auch als Ver­mitt­le­rin, Mode­ra­to­rin und Bera­te­rin. Es wur­den sechs tra­gen­de Säu­len der Tele­ma­tik defi­niert, um eine Gesund­heits­platt­form der Zukunft zu schaf­fen. Die­se sind:

Anzei­ge
  1. ein föde­rier­tes Identitätsmanagement
  2. die uni­ver­sel­le Erreich­bar­keit der Diens­te durch Zugangs­schnitt­stel­len im Internet
  3. eine moder­ne Sicherheitsarchitektur
  4. ver­teil­te Dienste
  5. Inter­ope­ra­bi­li­tät und struk­tu­rier­te Daten
  6. ein auto­ma­ti­siert ver­ar­beit­ba­res Regel­werk der Telematikinfrastruktur

Um TI-Diens­te nut­zen zu kön­nen, muss man sich authen­ti­sie­ren. Dies kann zum Bei­spiel über die aus­ge­ge­be­nen Smart­cards oder in der TI 2.0 zukünf­tig per elek­tro­ni­sche Iden­ti­tä­ten (eIDs) pas­sie­ren. Bei Letz­te­ren über­neh­men von der Gema­tik zuge­las­se­ne Iden­ti­täts­pro­vi­der die Authen­ti­fi­zie­rung der Nutzer:innen (Sin­gle Sign-on).

Viel­fäl­ti­ge Anwen­dun­gen der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) im Gesundheitswesen

Zu den Anwen­dun­gen der TI gehö­ren der­zeit die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePa), die elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAu) und das E‑Rezept sowie der elek­tro­ni­sche Arzt­brief (eArzt­brief), der elek­tro­ni­sche Medi­ka­ti­ons­plan (eMP), Not­fall­da­ten­ma­nage­ment (NFDM) und Ver­si­cher­ten­stamm­da­ten­ma­nage­ment (VSDM).

Die Anbin­dung an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) ist bereits für Apo­the­ken und Arzt­pra­xen ver­pflich­tend. Pfle­ge­be­trie­be, Heil­mit­tel­er­brin­ger und Heb­am­men kön­nen sich frei­wil­lig anschlie­ßen, wäh­rend für Hilfs­mit­tel­be­trie­be eine optio­na­le TI-Anbin­dung ab 2024 mög­lich ist. Die gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur TI-Anbin­dung wird für Pfle­ge­be­trie­be im Jahr 2024 wirk­sam, wäh­rend alle ande­ren Berufs­grup­pen bis spä­tes­tens 2026 Zeit haben, sich anzu­schlie­ßen, wie es der Gesetz­ge­ber vorsieht.

Um an die TI ange­schlos­sen zu wer­den, benö­tigt man einen Kon­nek­tor. Die­ser ähnelt einem DSL-Rou­ter, arbei­tet aller­dings auf einem deut­lich höhe­ren Sicher­heits­ni­veau. Er stellt ein soge­nann­tes vir­tu­el­les pri­va­tes Netz­werk (VPN) zur TI her. Dann wird ein E‑He­alth-Kar­ten­ter­mi­nal benö­tigt, um die Anwen­dun­gen der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­ak­te nut­zen zu kön­nen. Über die Gerä­te erfolgt auch die Anmel­dung an die TI via Insti­tu­ti­ons­aus­weis. Gege­be­nen­falls muss das Kar­ten­ter­mi­nal einen Auf­satz erhal­ten, um die neu­en Gesund­heits­kar­ten mit NFC (Near Field Chip/Nahfelderkennung) stö­rungs­frei aus­le­sen zu kön­nen. Für den Zugang zur TI benö­ti­gen Betrie­be einen spe­zi­el­len VPN-Zugangs­dienst – ähn­lich einem Inter­net­pro­vi­der, der den Zugang zum Inter­net bereit­stellt. Auch die­se Diens­te müs­sen sich von der Gema­tik zer­ti­fi­zie­ren lassen.