Leis­tungs­wett­be­werb wird Deut­sche Meisterschaft

Über sieben Jahrzehnte lang ist der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) alt, nun bekommt er eine Frischzellenkur verpasst. Ab diesem Jahr wird der Wettbewerb „Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills“ heißen.

Dar­auf hat­te sich die Voll­ver­samm­lung des Zen­tral­ver­ban­des des Deut­schen Hand­werks (ZDH) bereits im Dezem­ber 2022 im Rah­men ihrer Zusam­men­kunft in Augs­burg geei­nigt. Um deut­lich zu machen, dass die Deut­sche Meis­ter­schaft im Hand­werk ein zusam­men­hän­gen­der Wett­be­werb ist, der nach­ein­an­der auf meh­re­ren Ebe­nen durch­ge­führt wird, soll der Name ab sofort ein­heit­lich auf allen Wett­be­werbs­ebe­nen und in allen Gewer­ken genutzt wer­den. Eine Dif­fe­ren­zie­rung nach Regio­nen und Gewer­ken ist dabei mög­lich, bei­spiels­wei­se hie­ße es auf loka­ler Ebe­ne nun „Deut­sche Meis­ter­schaft im KFZ-Hand­werk, Innungs­wett­be­werb Clop­pen­burg“ oder auf regio­na­ler Ebe­ne „Deut­sche Meis­ter­schaft im Hand­werk, Kam­mer­wett­be­werb Frei­burg“. Ins­be­son­de­re die Ergän­zung „-wett­be­werb“ soll dabei noch ein­mal ver­deut­li­chen, dass es sich gera­de nicht um eine Meis­ter-Qua­li­fi­ka­ti­on handelt.

Anzei­ge

Die Deut­sche Meis­ter­schaft auf Bun­des­ebe­ne ist der höchs­te natio­na­le Wett­kampf. In eini­gen Gewer­ken wird der Wett­be­werb über die natio­na­len Gren­zen hin­aus­ge­tra­gen und Sieger:innen wer­den im kon­ti­nen­ta­len bzw. inter­kon­ti­nen­ta­len Wett­streit ermit­telt. Die­se Wett­be­wer­be tra­gen die eng­li­schen Begrif­fe „Euro Skills“ bezie­hungs­wei­se „World Skills“, ana­log dazu erhielt auch der deut­sche Wett­be­werb mit „Ger­man Craft Skills“ einen eng­lisch­spra­chi­gen Zusatz. Die ers­ten Bundessieger:innen der Deut­schen Meis­ter­schaf­ten wer­den am  9. Dezem­ber 2023 im bcc Ber­lin Con­gress Cen­ter geehrt.

Zur Teil­nah­me berech­tigt sind Jung­hand­wer­ke­rin­nen und Jung­hand­wer­ker, die ihre Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Zeit vom Win­ter des Vor­jah­res bis zum Som­mer des Wett­be­werbs­jah­res abge­legt haben. Außer­dem dür­fen die Teil­neh­men­den zum Zeit­punkt der Gesel­len- bzw. Abschluss­prü­fung nicht älter als 27 Jah­re sein, also das 28. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, und müs­sen im Gesamt­ergeb­nis der Gesel­len­prü­fung die Note „gut“ erreichen.

 

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