Unter anderem fragen die Christdemokraten nach den Erkenntnissen aus den beiden Roll-out-Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Dort wurde der Roll-out wegen Datenschutzbedenken schon früh von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe gestoppt. Die Oppositionspartei fragt weiterhin, wie die Bundesregierung ärztliche Leistungserbringer dazu motivieren will, aktiv an der E‑Rezept-Einführung teilzunehmen und ob Belohnungen oder Strafen ein probates Mittel sind, um zögerlich agierende Ärzt:innen zu überzeugen. Zwei Punkte, die auch die Sanitätshäuser langfristig betreffen könnten, sind Datenschutz und Einlösung der E‑Rezepte. Gegenwärtig wird geprüft, wie die elektronische Gesundheitskarte datenschutzkonform eingesetzt werden kann, um das E‑Rezept einzulösen. Und ob das Verschicken des von der Arztpraxis generierten E‑Rezept-Tokens an die Patient:innen mit einem normalen E‑Mail-Programm nach deren vorheriger Zustimmung erlaubt werden sollte. Auch das Verschicken des Rezeptcodes via SMS soll, laut Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, eine Option sein. Inwiefern dies technisch und datenschutzrechtlich umsetzbar ist, fragt die Unionsfraktion. Insgesamt zwölf Fragen umfasst die Kleine Anfrage, auf die die Bundesregierung nun zeitnah Antworten liefern muss.
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