Münch­ner Start-up ver­hilft Roll­stuhl­fah­rern per Smart­glass-App zu mehr Mobilität

Einfach Nicken – und losfahren. Das Start-up Munevo, eine Ausgründung von Absolventen der Technischen Universi­tät (TU) München, hat eine Smartglass-App zur Steuerung von Elektrorollstühlen entwickelt. Mithilfe der DatenbrilleGoogle Glass sowie der dazugehörigen Software wird der Rollstuhl durch Kopfbewegungen navigiert. Dies ersetzt die Kinnsteuerung bei Menschen, die ihre Hände aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen nicht mehr bewegen können.

Das Mune­vo Dri­ve genann­te Sys­tem ist nach Anga­ben der Ent­wick­ler unter ande­rem für Pati­en­ten mit hohem Quer­schnitt, mit Mul­ti­pler Skle­ro­se (MS) und amyo­tro­pher Late­ral­skle­ro­se (ALS) geeig­net. Die Tech­no­lo­gie soll Betrof­fenen im All­tag zu einem selbst­be­stimm­te­ren Leben verhel­fen sowie zugleich das Pfle­ge­per­so­nal unter­stüt­zen, erklärt Clau­diu Leve­renz, CEO der Mune­vo GmbH. Im Inter­view berich­tet er, wie die Son­der­steue­rung funk­tio­niert, wie es zu der Idee kam und wie die Kran­ken­kas­sen reagieren.

OT: Wie ent­stand die Idee zum Mune­vo Drive? 

Clau­diu Leve­renz: Die ers­ten Ideen ent­stan­den wäh­rend eines Ent­wick­lungs­prak­ti­kums, das wäh­rend mei­nes Wir­t­­schafts­in­for­ma­tik-Stu­di­ums an der TU Mün­chen mit BMW durch­ge­führt wur­de und bei dem wir mit der Goog­le- Glass-Tech­no­lo­gie expe­ri­men­tie­ren konn­ten. Dar­aus ent­wickelte sich 2015 das Stu­den­ten­pro­jekt Glas­schair an der TU. Schon damals haben wir die Zusam­men­ar­beit mit Roll­stuhlfahrern und Sani­täts­häu­sern gesucht, um einen wirk­lich markt­fä­hi­gen Pro­to­ty­pen zu kre­ieren. Die begeis­ter­ten Reak­tio­nen bestä­tig­ten uns dar­in, das Pro­jekt weiterzufüh­ren. Unter­stützt vom För­der­pro­gramm Exist des Bundes­ministeriums für Wirt­schaft und Ener­gie, grün­de­te ich An­fang 2018 mit drei wei­te­ren TU-Absol­ven­ten Mune­vo. Ende 2018 erhielt Mune­vo Dri­ve das CE-Kenn­zei­chen, wur­de als Medi­zin­pro­dukt zuge­las­sen und ist nun seit Janu­ar 2019 auf dem deut­schen Markt erhält­lich. Inzwi­schen sind wir etwa zwölf Leu­te – neben uns Grün­dern zwei Fest­an­ge­stell­te­so­wie Stu­den­ten, die uns unterstützen.

OT: Was ver­birgt sich hin­ter dem Produkt? 

Leve­renz: Mune­vo Dri­ve ist eine neu ent­wi­ckel­te Smar­t­­glass-Anwen­dung, die kom­for­ta­bler ist als eine Kinnsteu­erung sowie mehr Mög­lich­kei­ten bie­tet. Anders als bei der Kinn- oder Hin­ter­haupt­steue­rung hängt die Mög­lich­keit, den Roll­stuhl zu steu­ern, nicht mehr von der Positionie­rung des Nut­zers ab. Ver­än­de­run­gen der Sitz­po­si­ti­on oder der eige­nen Bewe­gungs­um­fän­ge gleicht der Nut­zer selbst­ständig durch Kali­brie­rung der App aus. Das Sys­te­mist zu­dem viel klei­ner und damit weni­ger sper­rig als die Kinn­steuerungsmodule bzw. ‑appa­ra­te. Das erleich­tert Physio­therapeuten und Pfle­ge­per­so­nal die Arbeit, da das Her­ausheben aus dem Roll­stuhl unkom­pli­zier­ter ist. Dar­über hin­aus kann sich der Betrof­fe­ne den Roll­stuhl über die Smart­glass-App ans Bett heranholen.

OT: Wie funk­tio­niert die­se Steuerung? 

Leve­renz: Kern­stück ist eine Appli­ka­ti­on („Mune­vo App“), wel­che die in den smar­ten Daten­bril­len ver­bau­te Sen­so­rik nutzt, um Kopf­be­we­gun­gen in Steu­er­si­gna­le zu überset­zen. Die­se Signa­le wer­den mit­hil­fe eines spe­zi­el­len Adap­ters von der Smart­glass draht­los an die Kon­troll­ein­heit des Roll­stuhls wei­ter­ge­lei­tet, der sie in Fahr­si­gna­le umwan­delt. Dies ermög­li­chen das frei­hän­di­ge Fah­ren und Steu­ern des Roll­stuhls. Durch die dabei ver­wen­de­te Blue­tooth-Tech­­no­lo­gie las­sen sich zudem wei­te­re Gerä­te wie zum Bei­spiel Smart­phones oder Smart-Home-Kom­po­nen­ten ein­bin­den. Mune­vo Dri­ve funk­tio­niert mit nahe­zu allen elek­tri­schen Roll­stüh­len. Der Adap­ter wird ohne auf­wän­di­ge Installati­on von Gerä­te­trei­bern per „Plug & Play“ am Roll­stuhl an­geschlossen. Die­se ein­fa­che Mon­tag­eist für Fach­händ­ler beson­ders interessant.

OT: Wel­che zusätz­li­chen Funk­tio­nen bie­tet das Sys­tem – ergän­zend zur Rollstuhlsteuerung? 

Leve­renz: Die Daten­bril­le ist mit einer Digi­tal­ka­me­ra aus­gestattet, mit der die Nut­zer foto­gra­fie­ren und die Auf­nahmen tei­len kön­nen. Über das Menü der Bril­le lässt sich zudem die Sitz­ein­stel­lung ver­än­dern. Gegen­wär­tig arbei­ten wir dar­an, Smart-Home-Lösun­gen anzu­do­cken, damit Kom­po­nen­ten wie die Licht­steue­rung über die Da­tenbrille bedien­bar sind. Die­se Funk­tio­na­li­tä­ten kom­men­vor­aus­sicht­lich noch in die­sem Jahr. Die Bril­le kann wie eine Com­pu­ter­maus ver­wen­det wer­den und genau­so Smart‑phones ansteu­ern. Wir sind bereits in der Lage, den Kino­va- Robo­ter­arm und den iArm von Assis­ti­ve Inno­va­ti­ons­/Re­ha- Med zu inte­grie­ren und mit der Bril­le zu bewegen.

OT: Wie schnell ler­nen die Nut­zer Mune­vo Dri­ve zu bedienen? 

Leve­renz: Nach Anschlie­ßen des Adap­ters und Star­ten der App kann es sofort los­ge­hen. Nur 20 Minu­ten – und die Nut­zer beherr­schen die Steue­rung. Vor dem rech­ten Auge befin­det sich ein Head-up-Dis­play, auf dem das Menü und die ver­schie­de­nen Bedie­nungs­ele­men­te zu sehen sind. Mit Kopf­be­we­gun­gen wird durch das Menü navi­giert. Wäh­rend des Fah­rens zei­gen far­bi­ge Pfei­le an, in wel­che Rich­tung man sich bewegt. Wir haben Wert auf eine intuiti­ve Bedien­ober­flä­che gelegt. Eine Stu­die des Kli­ni­kums rechts der Isar der TU Mün­chen mit 14 Pati­en­ten ergab, dass die Steue­rung über Smart­glas­ses Men­schen mit ver­schiedenen Ein­schrän­kun­gen tat­säch­lich eine siche­re Kon­trol­le des Roll­stuhls erlaubt. Die Stu­di­en­teil­neh­mer absol­vier­ten­ei­ni­ge Par­cours und fuh­ren frei. Die Resul­tate wur­den am 18. Juli 2019 akzep­tiert und wer­den dem­nächst ver­öf­fent­licht. Außer­dem sind wir bestrebt, unse­re Soft­ware und Bedie­ner­füh­rung stän­dig wei­ter zu verbes­sern sowie dem Nut­zer­ver­hal­ten anzu­pas­sen. Dabei ler­nen wir aus anony­mi­sier­ten Nut­zungs­da­ten. Zuletzt ha­ben wir das Menü etwas umstruk­tu­riert, sodass die häu­fig ver­wen­de­te Funk­ti­on „Sitz­an­pas­sung“ auf Wunsch direkt an ers­ter Stel­le sicht­bar wird.

OT: Wel­ches Ver­triebs­netz haben Sie bis­lang aufgebaut? 

Leve­renz: Mehr als 20 Sani­täts­häu­ser bun­des­weit bie­ten unser Sys­tem inzwi­schen an, wei­sen die Nut­zer ein und über­neh­men die War­tung. Wir arbei­ten mit Rollstuhlher­stellern zusam­men, unter ande­rem in der Schweiz mit der Fir­ma SKS Rehab. Zudem haben wir einen exklu­si­ven Ver­triebspartner für Öster­reich, die Fir­ma Ram­mer. An Sanitäts­häuser in der Schweiz, Öster­reich, Däne­mark, den Nieder­landen und Isra­el haben wir Demons­tra­ti­ons­mo­del­le ver­schickt. 2020 wol­len wir in den USA star­ten. Eine gro­ße He­rausforderung ist, die ver­schie­de­nen Gesund­heits­sys­te­me zu ver­ste­hen und unser Sys­tem den Nut­zern erfolg­reich als erstat­tungs­fä­hig anbie­ten zu kön­nen. Zur­zeit suchen wir mit aller Kraft nach Ver­triebs­per­so­nen für Deutsch­land und inter­na­tio­nal. Denn wir erhal­ten zahl­rei­che Anfra­gen aus den Kli­ni­ken, in denen wir Mune­vo Dri­ve vor­ge­stellt haben, aber eben­falls von poten­zi­el­len Nut­zern oder An­gehörigen. Um alle Anfra­gen abzu­ar­bei­ten, brau­chen wir Unterstützung.

OT: Über­nimmt die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung die Kosten? 

Leve­renz: Vier Kos­ten­über­nah­men sind per Einzelfallprü­fung durch gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen in Deutsch­land in­zwischen erfolgt, dar­un­ter von der DAK-Gesund­heit und der Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se (TK). Wir unter­stüt­zen die Sani­täts­häu­ser dabei, die rich­ti­gen Argu­men­te zu fin­den, um einen Antrag gegen­über der Kran­ken­kas­se zu begrün­den. Wir haben Mune­vo Dri­ve bei ver­schie­de­nen Kranken­kassen vor­ge­stellt und stets ein posi­ti­ves Feed­back erhal­ten. Eine Kos­ten­über­nah­me kön­nen wir in Öster­reich verzeich­nen – durch die Ver­si­che­rungs­an­stalt öffent­lich Bediens‑teter (BVA). Rund 11.000 Euro kos­tet Mune­vo Drive.

OT: Pla­nen Sie wei­te­re Finanzierungsvarianten? 

Leve­renz: In Kür­ze füh­ren wir ein Miet­kon­zept für be­stimmte Erkran­kun­gen wie ALS ein. Das könn­te nicht nur für die Kran­ken­kas­sen attrak­tiv sein, son­dern eben­so für Betrof­fe­ne, die unser Sys­tem pri­vat finan­zie­ren möch­ten. Wir den­ken des Wei­te­ren über Soft­ware­pa­ke­te mit Zusatz­funktionen nach, die Nut­zer erwer­ben kön­nen. In die­sem Zusam­men­hang ist aller­dings auch der Vor­stoß zum The­ma Apps auf Rezept aus dem Bundesgesundheitsministe­rium viel­ver­spre­chend. Unlängst hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf des Digi­ta­le-Ver­sor­gung-Geset­zes (DVG) beschlos­sen. Dem­nach sol­len Ärz­te künf­tig Gesund­heits- Apps ver­schrei­ben kön­nen – und die gesetz­li­che Kranken­versicherung trägt die Kosten.

Die Fra­gen stell­te Cath­rin Günzel.

 

 

Michael Blatt
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