Zur Begründung heißt es im Antrag: „Die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung und der Hilfsmittelverordnung (eVerordnung) werden sich nach hinten verschieben. Das hat zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittelerbringer und für Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden muss.“
Für die Betriebe verschafft die neue Frist einen längeren Vorbereitungszeitraum, um Hard- und Softwarelösungen zu integrieren, Mitarbeiter zu schulen und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Gleichzeitig bleibt der Handlungsdruck bestehen: Spätestens mit dem Start der eVerordnung im Jahr 2027 wird die TI zum festen Bestandteil der Hilfsmittelversorgung.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) fordert, dass den Betrieben Zugang zur datenschutzkonformen Kommunikation in Medizin (KIM) mit Ärzten ermöglicht wird, um die Hilfsmittelversorgung nicht zu gefährden.
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