Präqualifizierung: Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Im Zuge des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) wurde beschlossen, dass Apotheken für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ keinen Nachweis für eine Präqualifizierung brauchen.
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