„Formulare dürfen nicht wichtiger sein als Patienten“, betont Detlef Möller, Aufsichtsratsvorsitzender von Rehavital und Geschäftsführer des Sanitätshauses Stolle. Als Vorbild sieht er bewährte Verfahren, wie sie bei ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen, Arzneimitteln oder Vorsorgeuntersuchungen greifen.
„Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen im Durchschnitt circa 97 Prozent aller Anträge auf Hilfsmittel ohne Beanstandung. Das zeigt, dass die meisten Leistungen von Anfang an wirtschaftlich sind. Aufwendige Einzelprüfungen erweisen sich daher im Grunde als überflüssig“, sagt Möller. „Auch bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln kann man deshalb die Wirtschaftlichkeit grundsätzlich voraussetzen.“
Neben einem administrativen Rahmenvertrag und einheitlichen Freigrenzen für alle Hilfsmittel bis 1.000 Euro fordert Rehavital zudem die Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) ohne weitere Verzögerungen sowie gezielte Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen zur Kontrolle und Qualitätssicherung statt „wahlloser“ Einzelfallprüfungen.
Rehavital setzt sich seit Jahren für weniger Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung ein. „Freigrenzen gibt es zwar bereits, aber diese variieren von Kasse zu Kasse. Einheitliche Freigrenzen sichern allen Versicherten eine gleich schnelle Versorgung – unabhängig von ihrer Krankenkasse“, erklärt Möller. Damit werde die Gleichbehandlung aller gesetzlich Versicherten in der Versorgung sichergestellt. Auch aus wirtschaftlicher Sicht biete die Einführung einer Freigrenze klare Vorteile. Laut Rehavital würde der Anteil genehmigungsfreier Vorgänge auf über 90 Prozent steigen. „Allein bei unseren Unternehmen Stolle und Incort hätten dann zum Beispiel 2024 nur circa 8.000 statt circa 200.000 Versorgungsunterlagen zur Genehmigung übermittelt werden müssen. Nimmt man einmal an, dass je Vorgangsdokumentation ein Gesamtverwaltungsaufwand von lediglich fünf Minuten anfällt, so würden wir über 16.000 Arbeitsstunden einsparen – und auf Seiten der Kassen wohl einen ähnlichen Arbeitsaufwand. Bürokratiekosten können so bei Kassen und Leistungserbringern radikal reduziert und zugleich mehr Zeit für die Patientenversorgung freigesetzt werden“, so Möller.
Die Techniker Krankenkasse, die BARMER, DAK-Gesundheit, AOK Bayern, IKK classic, HEK und BIG direkt gesund testen aktuell eine Abrechnung ausschließlich über die eGD ID, ohne gleichzeitig abrechnungsbegründende Unterlagen zu übermitteln. So soll der Verwaltungsaufwand weiter reduziert werden, während Kontrolle und Qualitätssicherung durch konsequente Durchführung der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Aufsichtsinstrumente der Auffälligkeits- und Stichprobenprüfung erhalten bleiben. „Diese Initiative geht zwar in die richtige Richtung und zeigt auch, was möglich ist“, betont Möller, „aber die Politik muss schon jetzt handeln.“
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