Kos­ten­ef­fi­zi­ent zur E‑Verordnung

Über Geld spricht man nicht, heißt es. Beim Thema Einsparen machen wir eine Ausnahme. Schließlich spielt in Sanitätshäusern – wie in anderen Unternehmen auch – Effizienz eine entscheidende Rolle, insbesondere dann, wenn es gilt, große Projekte zu finanzieren.

Auf wel­che För­der­mög­lich­kei­ten Inhaber:innen zurück­grei­fen kön­nen, dar­über infor­miert eine neue Semi­nar­rei­he der Con­fairm­ed GmbH. Am Diens­tag, den 12. Novem­ber, steht mit „E‑Verordnung mit För­der­gel­dern: Wie Sie die Umstel­lung kos­ten­ef­fi­zi­ent meis­tern“ das zwei­te von drei Semi­na­ren an. Wie sich die Teil­neh­men­den dar­auf vor­be­rei­ten kön­nen und wie viel Betrie­be tat­säch­lich spa­ren kön­nen, ver­rät Refe­ren­tin Dipl.-Kffr. Kers­tin Mey­er-Lei­ve im Gespräch mit der OT-Redaktion.

Anzei­ge

OT: Ab 1. Juli 2027 wird die Elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung (kurz E‑Verordnung) für Hilfs­mit­tel für alle Ver­sor­ger ver­pflich­tend. Wel­chen finan­zi­el­len Auf­wand müs­sen die Betrie­be nach aktu­el­lem Stand betrei­ben, um die Anfor­de­run­gen zu erfüllen?

Kers­tin Mey­er-Lei­ve: Die Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass das E‑Rezept mit den ent­spre­chen­den Gerä­ten ein­ge­le­sen und somit auch abge­rech­net wer­den kann. Der Auf­wand hängt dabei unter ande­rem vom Stand der Digi­ta­li­sie­rung des Unter­neh­mens ab und lässt sich nicht all­ge­mein bezif­fern. Die meis­ten Anbie­ter von ERP-Sys­te­men bie­ten Lösun­gen an, die sowohl mobil als auch vor Ort ein­setz­bar sind. Grund­sätz­lich sind die mobi­len Lösun­gen jedoch (noch) nicht so weit wie die sta­tio­nä­ren, sodass das Ein­le­sen zum Bei­spiel im Kran­ken­haus oder im Pfle­ge­heim nicht ohne Wei­te­res mög­lich ist. Hin­zu kommt die Grö­ße des Unter­neh­mens: Bei meh­re­ren Stand­or­ten und (Vertriebs-)Mitarbeitern fal­len ent­spre­chend höhe­re Kos­ten an.

OT: Wel­che Kos­ten las­sen sich dank För­de­rung abmil­dern und gibt es Vor­aus­set­zun­gen, die die Betrie­be erfül­len müs­sen, um davon pro­fi­tie­ren zu können?

Mey­er-Lei­ve: Grund­sätz­lich las­sen sich die Kos­ten durch För­der­pro­gram­me gut abmil­dern. Die­se Pro­gram­me sind jedoch regio­nal so ver­schie­den, dass man kei­ne all­ge­mein­gül­ti­ge Aus­sa­ge tref­fen kann. Nicht rück­zahl­ba­re Zuschüs­se von 15 bis 80 Pro­zent sind mög­lich, die­se hän­gen von der Grö­ße des Unter­neh­mens und dem Stand­ort ab. Geprüft wird außer­dem, ob es sich um einen Unter­neh­mens­ver­bund han­delt. Am höchs­ten geför­dert wer­den grund­sätz­lich klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU). Je grö­ßer ein Unter­neh­men ist, des­to weni­ger För­de­run­gen erhält es in der Regel.

OT: Mit Blick auf das Semi­nar: Wel­che Fra­gen soll­ten sich die Teil­neh­men­den im Vor­feld stel­len, um gut vor­be­rei­tet zu sein?

Mey­er-Lei­ve: Habe ich bereits För­de­run­gen in Anspruch genom­men? Wenn ja, wel­che, wann und in wel­cher Höhe? Zudem soll­ten die Teil­neh­mer im Vor­feld über­le­gen: Wie groß ist mein Unter­neh­men? Dazu soll­ten die Anzahl der Mit­ar­bei­ter, der Umsatz und gege­be­nen­falls die Bilanz­sum­me ermit­telt wer­den. Bei den Mit­ar­bei­tern ist die soge­nann­te Voll­zeit­äqui­va­len­te (VZÄ) ent­schei­dend, also die Anzahl der Beschäf­tig­ten umge­rech­net auf Vollzeitstellen.

Die Fra­gen stell­te Pia Engelbrecht.


Zur Per­son
Kers­tin Mey­er-Lei­ve ist Geschäfts­füh­re­rin der Unter­neh­mens- und För­der­mit­tel­be­ra­tung „Pro­jekt­plan Ven­ture Con­sult GmbH“ mit Sitz in Osna­brück. Ihr Team berät klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men zu The­men wie Digi­ta­li­sie­rung und Pro­zess­op­ti­mie­rung, Nach­fol­ge, Per­so­nal- und Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung sowie zu För­der­pro­gram­men. Mey­er-­Lei­ve hat Betriebs­wirt­schafts­leh­re an der Uni­ver­si­tät Müns­ter stu­diert und war sowohl in Kon­zer­nen, wie AEG oder Con­ti­tech, als auch in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men tätig. 

 

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