Obwohl im Gesundheitswesen überwiegend korrekt abgerechnet wird, haben Abrechnungsmanipulationen nach wie vor beträchtliche Auswirkungen. In den vergangenen beiden Jahren konnte die DAK-Gesundheit Betrugsschäden in Höhe von über 17 Millionen Euro feststellen. Allein 12,5 Millionen Euro wurden als gesicherte Forderungen zurückgeholt.
„Nicht hinter jeder fehlerhaften Abrechnung steckt eine betrügerische Absicht. Es sind nur einige wenige Leistungserbringer, die durch Korruptionsversuche auffallen. Diese jedoch verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe“, sagt André Rutkis, Leiter der Stabsstelle Revision und Fehlverhaltensbekämpfung bei der DAK-Gesundheit. „Diese Gelder fehlen dann für die medizinische Versorgung von Versicherten. Deshalb gehen wir im Sinne unserer Versicherten, aber auch im Sinne der großen Mehrheit an Leistungserbringern, die korrekt abrechnet, konsequent und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jede Form von Abrechnungsbetrug vor.“
Ein Fokus lag auf der intensiven Zusammenarbeit mit anderen Krankenkassen, Strafverfolgungsbehörden und dem Medizinischen Dienst. Die Komplexität der Fälle nahm zu, was nicht zuletzt auf den stärkeren Austausch von Daten und Informationen zurückzuführen ist. „Kassenartübergreifende Kooperationsvereinbarungen haben in den einzelnen Bundesländern zu einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit geführt. In der Folge können die Fälle gemeinsam effizienter und zielführender zum Abschluss gebracht werden“, erklärt Dennis Zachert, Leiter des Fachbereichs Fehlverhaltensbekämpfung bei der DAK-Gesundheit.
Fallbeispiele: Apotheken und Intensivpflegedienste im Visier
Wie effektiv die Zusammenarbeit funktionieren kann, zeigen konkrete Fälle. In einem der bekanntesten Beispiele wurde durch einen Hinweis eines internen Fachbereichs das betrügerische Verhalten einer Apothekerin aufgedeckt. Sie nutzte Blankorezepte und Stempel ihres Zahnarzt-Ehemannes, um das teure Medikament Stelara unrechtmäßig abzurechnen. Der Schaden: rund 520.000 Euro. Nach einer erfolgreichen Strafanzeige wurde die Apothekerin verurteilt, der Schaden vollständig reguliert.
Auch im Bereich der Intensivpflege kam es zu nennenswerten Erfolgen. Ein Pflegedienst, der an der häuslichen Krankenpflege einer schwer kranken Patientin beteiligt war, hatte zu Unrecht Mehrleistungen abgerechnet. Obwohl keine Eins-zu-eins-Versorgung erbracht wurde, stellte der Pflegedienst hohe Rechnungen. Hier konnte ein Schaden von rund 69.000 Euro festgestellt werden. Das Verfahren gegen den Pflegedienstleiter führte schließlich zur Rückzahlung von insgesamt 149.000 Euro.
Fehlverhalten im Bereich Hilfsmittel
Im aktuelle Berichtszeitraum 2022/2023 wurden durch die DAK-Gesundheit Schäden in Höhe von 587.579 Euro im Bereich Hilfsmittel festgestellt. Diese Schadenssumme steht hinter größeren Bereichen wie der häuslichen Krankenpflege (rund 3,5 Millionen Euro) und den Arznei- und Verbandsmitteln (rund 4,5 Millionen Euro).
In vielen Fällen wurden entweder zu teure Hilfsmittel abgerechnet oder Leistungen erfasst, die nicht in der angegebenen Form erbracht worden waren. Durch die intensive Zusammenarbeit mit Fachabteilungen und anderen Institutionen konnte die DAK-Gesundheit gesicherte Forderungen in Höhe von 460.798 Euro im Bereich Hilfsmittel zurückfordern.
Die DAK-Gesundheit fordert in ihrem Bericht eine weitere Spezialisierung der Strafverfolgungsbehörden. Die Erfahrungen zeigen, dass besonders spezialisierte Einheiten wie die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen zu signifikanten Erfolgen beitragen.
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