E‑Rechnung: Was Unter­neh­men beach­ten müssen

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung.

Seit dem 1. Janu­ar 2025 sind Unter­neh­men in Deutsch­land gesetz­lich ver­pflich­tet, elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen emp­fan­gen und ver­sen­den zu kön­nen. Doch was bedeu­tet das kon­kret, und wie kön­nen Unter­neh­men die Umstel­lung effi­zi­ent umsetzen?

Was ist eine E‑Rechnung?

Eine E‑Rechnung ist mehr als nur eine digi­tal ver­sen­de­te Rech­nung. Es han­delt sich um einen struk­tu­rier­ten Daten­satz, der in einem maschi­nen­les­ba­ren For­mat (z. B. XRech­nung oder ZUGFeRD) aus­ge­stellt und über­mit­telt wird. Die­ses For­mat ermög­licht eine medi­en­bruch­freie Ver­ar­bei­tung, wodurch sowohl Zeit als auch Kos­ten gespart wer­den können.

Im Gegen­satz dazu gel­ten Papier­rech­nun­gen oder unstruk­tu­rier­te PDF-Doku­men­te ab 2025 nur noch als „Sons­ti­ge Rech­nun­gen“. Unter­neh­men soll­ten daher sicher­stel­len, dass ihre Rech­nungs­pro­zes­se die neu­en Anfor­de­run­gen erfüllen.

War­um die Umstel­lung auf E‑Rechnungen?

Die ver­pflich­ten­de Ein­füh­rung der E‑Rechnung zielt dar­auf ab, die Digi­ta­li­sie­rung der deut­schen Wirt­schaft zu för­dern. Beson­ders im Rech­nungs­we­sen las­sen sich mit der E‑Rechnung Pro­zes­se deut­lich effi­zi­en­ter gestal­ten. Vor­tei­le der E‑Rechnung kön­nen unter ande­rem eine Kos­ten­sen­kung sein, da die Unter­neh­men weni­ger Papier ver­brau­chen und ein gerin­ge­rer per­so­nel­ler Auf­wand nötig ist. Auch die Feh­ler­quo­te kann durch eine auto­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tung redu­ziert wer­den. Ein wei­te­rer Aspekt ist die Nach­hal­tig­keit. Weni­ger Papier bedeu­tet, dass auch ent­schei­den­de Res­sour­cen geschont wer­den. Für Unter­neh­men erge­ben sich dadurch nicht nur gesetz­li­che Vor­tei­le, son­dern auch hand­fes­te wirt­schaft­li­che Anreize.

Wel­che For­ma­te sind zulässig?

Die E‑Rechnung muss den EU-Nor­men ent­spre­chen, ins­be­son­de­re der Norm EN 16931. In Deutsch­land sind die For­ma­te XRech­nung und ZUGFeRD beson­ders verbreitet:

  • XRech­nung: Ein stan­dar­di­sier­tes, rein XML-basier­tes For­mat, das spe­zi­ell für den öffent­li­chen Sek­tor ent­wi­ckelt wurde.
  • ZUGFeRD: Kom­bi­niert ein men­schen­les­ba­res PDF mit einem maschi­nen­les­ba­ren XML-Daten­satz, was eine fle­xi­ble Nut­zung ermöglicht.

Unter­neh­men kön­nen mit ihren Geschäfts­part­nern das bevor­zug­te For­mat abstim­men, solan­ge es die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt.

Was änder­te sich mit dem Jah­res­start 2025?

Mit Beginn des Jah­res 2025 müs­sen alle Unter­neh­men im B2B-Bereich in der Lage sein, E‑Rechnungen zu emp­fan­gen. Dies bedeu­tet konkret:

  • Tech­ni­sche Infra­struk­tur: Ein E‑Mail-Post­fach reicht für den Emp­fang häu­fig aus, jedoch ist eine geeig­ne­te Soft­ware zur Ver­ar­bei­tung notwendig.
  • Archi­vie­rung: E‑Rechnungen müs­sen GoBD-kon­form und unver­än­der­bar auf­be­wahrt werden.
  • Soft­ware: Der Ein­satz spe­zia­li­sier­ter Pro­gram­me, wie etwa dem kos­ten­lo­sen E‑Rechnungsviewer der Finanz­ver­wal­tung, erleich­tert die Handhabung.

Über­gangs­re­ge­lun­gen und Ausnahmen

Um den Umstieg zu erleich­tern, gel­ten bis Ende 2027 Über­gangs­fris­ten für klei­ne­re Unter­neh­men und bestimm­te Umsätze:

  • Klein­be­trags­rech­nun­gen: Rech­nun­gen bis 250 Euro sind ausgenommen.
  • Steu­er­freie Umsät­ze: Bestimm­te Umsät­ze, wie z. B. Ver­mie­tun­gen, blei­ben von der Pflicht unberührt.
  • Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung: Unter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz unter 800.000 Euro haben bis Ende 2027 Zeit zur Umstellung.

Was müs­sen Unter­neh­men tun?

Die recht­zei­ti­ge Vor­be­rei­tung ist der Schlüs­sel, um die Umstel­lung erfolg­reich zu bewäl­ti­gen. Unter­neh­men soll­ten fol­gen­de Schrit­te berücksichtigen:

  1. Tech­ni­sche Infra­struk­tur prü­fen: Stel­len Sie sicher, dass Ihre IT-Sys­te­me für die Bear­bei­tung von E‑Rechnungen geeig­net sind.
  2. Soft­ware imple­men­tie­ren: Inves­tie­ren Sie in Pro­gram­me, die den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen entsprechen.
  3. Mit­ar­bei­ter schu­len: Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre Teams für die neu­en Pro­zes­se und schu­len Sie sie im Umgang mit E‑Rechnungen.
  4. Part­ner ein­be­zie­hen: Klä­ren Sie mit Geschäfts­part­nern, wel­che For­ma­te und Über­tra­gungs­we­ge genutzt werden.

Pra­xis­bei­spiel

Ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men berich­te­te, dass die Ein­füh­rung der E‑Rechnung zu einer Zeit­er­spar­nis von 20 % bei der Rech­nungs­ver­ar­bei­tung geführt hat. Durch die Umstel­lung konn­ten jähr­lich meh­re­re Tau­send Euro an Druck- und Ver­sand­kos­ten ein­ge­spart werden.

 

Häu­fi­ge Fra­gen zur E‑Rechnung
  1. Brau­che ich spe­zi­el­le Hard­ware? Nein, die meis­ten bestehen­den Sys­te­me kön­nen mit der rich­ti­gen Soft­ware­an­pas­sung wei­ter genutzt werden.
  2. Kann ich wei­ter­hin Papier­rech­nun­gen ver­sen­den? Ja, jedoch nur unter den oben genann­ten Aus­nah­men und Übergangsregelungen.
  3. Was pas­siert, wenn ich nicht umstel­le? Ver­stö­ße gegen die gesetz­li­che Pflicht kön­nen zu Sank­tio­nen füh­ren. Zudem ris­kie­ren Unter­neh­men, von Geschäfts­part­nern als unmo­dern wahr­ge­nom­men zu werden. 

 

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