TI-Anschluss: Frist­ver­län­ge­rung geplant

Nach einem Änderungsantrag von CDU, CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ soll die bislang gesetzlich geplante Frist für den Anschluss von Heil- und Hilfsmittelerbringern an die Telematikinfrastruktur (TI) deutlich verlängert werden: Vorgesehen ist, dass die verbindliche Anschlusspflicht statt bisher vorgesehen zum 1. Januar 2026 erst ab dem 1. Oktober 2027 greift.

Zur Begrün­dung heißt es im Antrag: „Die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Heil­mit­tel­ver­ord­nung und der Hilfs­mit­tel­ver­ord­nung (eVer­ord­nung) wer­den sich nach hin­ten ver­schie­ben. Das hat zur Fol­ge, dass auch die Ver­pflich­tung für Heil­mit­tel­er­brin­ger und für Hilfs­mit­tel­er­brin­ger zum Anschluss an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur zeit­lich nach hin­ten ver­scho­ben wer­den muss.“

Für die Betrie­be ver­schafft die neue Frist einen län­ge­ren Vor­be­rei­tungs­zeit­raum, um Hard-­ und Soft­ware­lö­sun­gen zu inte­grie­ren, Mit­ar­bei­ter zu schu­len und Sicher­heits­an­for­de­run­gen zu erfül­len. Gleich­zei­tig bleibt der Hand­lungs­druck bestehen: Spä­tes­tens mit dem Start der eVer­ord­nung im Jahr 2027 wird die TI zum fes­ten Bestand­teil der Hilfsmittelversorgung.

Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) for­dert, dass den Betrie­ben Zugang zur daten­schutz­kon­for­men Kom­mu­ni­ka­ti­on in Medi­zin (KIM) mit Ärz­ten ermög­licht wird, um die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung nicht zu gefährden.

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