Fehl­ver­hal­ten im Gesundheitswesen

Abrechnungsbetrug, unzulässige Delegationen und Urkundenfälschungen kosten die Krankenkassen jährlich Millionenbeträge. Der jüngste Bericht über die Arbeit der Fehlverhaltensbekämpfung der DAK, der den Zeitraum von 2022 bis 2023 abdeckt, liefert interessante Einblicke.

Obwohl im Gesund­heits­we­sen über­wie­gend kor­rekt abge­rech­net wird, haben Abrech­nungs­ma­ni­pu­la­tio­nen nach wie vor beträcht­li­che Aus­wir­kun­gen. In den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren konn­te die DAK-Gesund­heit Betrugs­schä­den in Höhe von über 17 Mil­lio­nen Euro fest­stel­len. Allein 12,5 Mil­lio­nen Euro wur­den als gesi­cher­te For­de­run­gen zurückgeholt.

„Nicht hin­ter jeder feh­ler­haf­ten Abrech­nung steckt eine betrü­ge­ri­sche Absicht. Es sind nur eini­ge weni­ge Leis­tungs­er­brin­ger, die durch Kor­rup­ti­ons­ver­su­che auf­fal­len. Die­se jedoch ver­ur­sa­chen jedes Jahr Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he“, sagt André Rut­kis, Lei­ter der Stabs­stel­le Revi­si­on und Fehl­ver­hal­tens­be­kämp­fung bei der DAK-Gesund­heit. „Die­se Gel­der feh­len dann für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung von Ver­si­cher­ten. Des­halb gehen wir im Sin­ne unse­rer Ver­si­cher­ten, aber auch im Sin­ne der gro­ßen Mehr­heit an Leis­tungs­er­brin­gern, die kor­rekt abrech­net, kon­se­quent und mit allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln gegen jede Form von Abrech­nungs­be­trug vor.“

Ein Fokus lag auf der inten­si­ven Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Kran­ken­kas­sen, Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den und dem Medi­zi­ni­schen Dienst. Die Kom­ple­xi­tät der Fäl­le nahm zu, was nicht zuletzt auf den stär­ke­ren Aus­tausch von Daten und Infor­ma­tio­nen zurück­zu­füh­ren ist. „Kas­sen­art­über­grei­fen­de Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen haben in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern zu einer deut­li­chen Inten­si­vie­rung der Zusam­men­ar­beit geführt. In der Fol­ge kön­nen die Fäl­le gemein­sam effi­zi­en­ter und ziel­füh­ren­der zum Abschluss gebracht wer­den“, erklärt Den­nis Zachert, Lei­ter des Fach­be­reichs Fehl­ver­hal­tens­be­kämp­fung bei der DAK-Gesundheit.

Fall­bei­spie­le: Apo­the­ken und Inten­siv­pfle­ge­diens­te im Visier

Wie effek­tiv die Zusam­men­ar­beit funk­tio­nie­ren kann, zei­gen kon­kre­te Fäl­le. In einem der bekann­tes­ten Bei­spie­le wur­de durch einen Hin­weis eines inter­nen Fach­be­reichs das betrü­ge­ri­sche Ver­hal­ten einer Apo­the­ke­rin auf­ge­deckt. Sie nutz­te Blan­ko­re­zep­te und Stem­pel ihres Zahn­arzt-Ehe­man­nes, um das teu­re Medi­ka­ment Stel­a­ra unrecht­mä­ßig abzu­rech­nen. Der Scha­den: rund 520.000 Euro. Nach einer erfolg­rei­chen Straf­an­zei­ge wur­de die Apo­the­ke­rin ver­ur­teilt, der Scha­den voll­stän­dig reguliert.

Auch im Bereich der Inten­siv­pfle­ge kam es zu nen­nens­wer­ten Erfol­gen. Ein Pfle­ge­dienst, der an der häus­li­chen Kran­ken­pfle­ge einer schwer kran­ken Pati­en­tin betei­ligt war, hat­te zu Unrecht Mehr­leis­tun­gen abge­rech­net. Obwohl kei­ne Eins-zu-eins-Ver­sor­gung erbracht wur­de, stell­te der Pfle­ge­dienst hohe Rech­nun­gen. Hier konn­te ein Scha­den von rund 69.000 Euro fest­ge­stellt wer­den. Das Ver­fah­ren gegen den Pfle­ge­dienst­lei­ter führ­te schließ­lich zur Rück­zah­lung von ins­ge­samt 149.000 Euro.

Fehl­ver­hal­ten im Bereich Hilfsmittel

Im aktu­el­le Berichts­zeit­raum 2022/2023 wur­den durch die DAK-Gesund­heit Schä­den in Höhe von 587.579 Euro im Bereich Hilfs­mit­tel fest­ge­stellt. Die­se Scha­dens­sum­me steht hin­ter grö­ße­ren Berei­chen wie der häus­li­chen Kran­ken­pfle­ge (rund 3,5 Mil­lio­nen Euro) und den Arz­nei- und Ver­bands­mit­teln (rund 4,5 Mil­lio­nen Euro).

In vie­len Fäl­len wur­den ent­we­der zu teu­re Hilfs­mit­tel abge­rech­net oder Leis­tun­gen erfasst, die nicht in der ange­ge­be­nen Form erbracht wor­den waren. Durch die inten­si­ve Zusam­men­ar­beit mit Fach­ab­tei­lun­gen und ande­ren Insti­tu­tio­nen konn­te die DAK-Gesund­heit gesi­cher­te For­de­run­gen in Höhe von 460.798 Euro im Bereich Hilfs­mit­tel zurückfordern.

Die DAK-Gesund­heit for­dert in ihrem Bericht eine wei­te­re Spe­zia­li­sie­rung der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den. Die Erfah­run­gen zei­gen, dass beson­ders spe­zia­li­sier­te Ein­hei­ten wie die ­Baye­ri­sche Zen­tral­stel­le zur Bekämp­fung von Betrug und Kor­rup­ti­on im Gesund­heits­we­sen zu signi­fi­kan­ten Erfol­gen beitragen.

 

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