Der Gesetzgeber hat die Etablierung einer interoperablen und sektorübergreifenden Informations‑, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur) als Basis für eine digitale und sichere Vernetzung im Gesundheitswesen mit dem § 306 des Sozialgesetzbuches (SGB) V in die Hände des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Spitzenorganisation des deutschen Gesundheitswesens gelegt und diese zur Umsetzung dieser Aufgabe gleichzeitig mit der Gründung der Gesellschaft für Telematik betraut.
Infolgedessen wurde im Jahr 2005 die Gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte – in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Die Gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) – die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Die Gematik definiert und setzt verbindliche Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) durch. Dies gewährleistet, dass die zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich bleibt.
Die Tätigkeit der Gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin erstreckt sich weit über nationale Grenzen hinaus. Im Streben nach bestmöglicher medizinischer Versorgung kooperiert sie auf internationaler Ebene mit den „National Digital Health Agencies“ anderer Länder. Sie ist Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle für Interoperabilität und versteht sich dabei nicht nur als Prüferin und Standardgeberin, sondern auch als Vermittlerin, Moderatorin und Beraterin.