Prä­qua­li­fi­zie­rung: Ver­fas­sungs­be­schwer­de abgelehnt

Im Zuge des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) wurde beschlossen, dass Apotheken für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ keinen Nachweis für eine Präqualifizierung brauchen.

Das hat nicht nur mas­si­ve Kri­tik aus der Hilfs­mit­tel­bran­che nach sich gezo­gen, son­dern auch eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de des Sani­täts­hau­ses Stol­le aus Ham­burg. Wie jetzt bekannt wur­de, ist die „Ver­fas­sungs­be­schwer­de nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men wor­den“, wie es in dem Schrei­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes aus Karls­ru­he heißt.

Geschäfts­füh­rer Det­lef Möl­ler ver­öf­fent­lich­te auf der Web­site des Sani­täts­hau­ses Stol­le anschlie­ßend ein State­ment, das hier im Wort­laut zu lesen ist:

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ent­schie­den. Es hat ent­schie­den, unse­re Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen das unse­rer Ansicht nach offen­sicht­li­che Kli­en­tel­ge­schenk der Poli­tik an die Apo­the­ker nicht anzu­neh­men – und egal wie über­ra­schend und wie wenig nach­voll­zieh­bar uns die­se Ent­schei­dung anmu­tet – dies ist eine Nie­der­la­ge für uns und für die Bran­che, da gibt es nichts zu beschönigen.

Auf unse­rer Home­page haben wir nicht nur den Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, son­dern auch die Ver­fas­sungs­be­schwer­de im Voll­text abge­setzt, sodass sich jeder, der sich die Mühe machen möch­te, sei­ne eige­ne Mei­nung über Rich­tig­keit oder auch nur Nach­voll­zieh­bar­keit die­ser Ent­schei­dung machen kann.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist unser höchs­tes Gericht und auf die Rich­tig­keit sei­ner Ent­schei­dun­gen und nicht zuletzt auch auf sei­ne Unab­hän­gig­keit von der Poli­tik zu ver­trau­en, ist ein inte­gra­ler Grund­stein unse­res demo­kra­ti­schen Rechts­staa­tes, unab­hän­gig davon, ob wir sei­ne ein­zel­nen Ent­schei­dun­gen ver­ste­hen – oder auch nur nach­voll­zie­hen können.

Zumin­dest haben wir in die­sem unse­rem Rechts­staat – noch – die Mög­lich­keit, die­ses Gericht anzu­ru­fen und die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit staat­li­chen Han­delns über­prü­fen zu las­sen. Betrach­tet man die glo­ba­le Ent­wick­lung, so ist dies ein mitt­ler­wei­le eben­so hohes, wie sel­te­nes Gut, das ich auch per­sön­lich sehr zu schät­zen weiß.

Und des­halb müs­sen wir mit dem Ergeb­nis einer sol­chen Über­prü­fung, also auch der vor­lie­gen­den Ent­schei­dung nicht nur leben – wir haben sie auch zu akzeptieren.

Und genau das wer­den wir tun.

In die­sem Sin­ne und vor allem im Licht des Rechts­staat­lich­keits­prin­zips bin ich per­sön­lich aber auch wei­ter­hin der Mei­nung, dass es nicht nur not­wen­dig, son­dern auch rich­tig war, die­se Ver­fas­sungs­be­schwer­de zu erheben.

Wir mögen – offen­kun­dig – nicht obsiegt haben, aber wir haben mit der Ein­le­gung zumin­dest ein deut­li­ches Zeug­nis für eine neue Wehr­haf­tig­keit unse­rer Bran­che gesetzt: Viel­leicht haben wir in die­sem Fal­le – wie es scheint – Unrecht gehabt, aber wir haben mit die­ser Ver­fas­sungs­be­schwer­de zumin­dest deut­lich gemacht, dass wir uns nicht län­ger – und auch in Zukunft nicht – jeg­li­chem Dik­tat und mög­li­chem Unrecht wider­stands­los unter­wer­fen werden.

Wir wer­den viel­mehr wei­ter­hin mit jedem Mit­tel, das die­ser demo­kra­ti­sche Rechts­staat uns zuge­steht, für das Über­le­ben und jede unge­recht­fer­tig­te Benach­tei­li­gung unse­rer Bran­che kämpfen.

Det­lef Möller

Tei­len Sie die­sen Inhalt