Das hat nicht nur massive Kritik aus der Hilfsmittelbranche nach sich gezogen, sondern auch eine Verfassungsbeschwerde des Sanitätshauses Stolle aus Hamburg. Wie jetzt bekannt wurde, ist die „Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden“, wie es in dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes aus Karlsruhe heißt.
Geschäftsführer Detlef Möller veröffentlichte auf der Website des Sanitätshauses Stolle anschließend ein Statement, das hier im Wortlaut zu lesen ist:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Es hat entschieden, unsere Verfassungsbeschwerde gegen das unserer Ansicht nach offensichtliche Klientelgeschenk der Politik an die Apotheker nicht anzunehmen – und egal wie überraschend und wie wenig nachvollziehbar uns diese Entscheidung anmutet – dies ist eine Niederlage für uns und für die Branche, da gibt es nichts zu beschönigen.
Auf unserer Homepage haben wir nicht nur den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch die Verfassungsbeschwerde im Volltext abgesetzt, sodass sich jeder, der sich die Mühe machen möchte, seine eigene Meinung über Richtigkeit oder auch nur Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung machen kann.
Das Bundesverfassungsgericht ist unser höchstes Gericht und auf die Richtigkeit seiner Entscheidungen und nicht zuletzt auch auf seine Unabhängigkeit von der Politik zu vertrauen, ist ein integraler Grundstein unseres demokratischen Rechtsstaates, unabhängig davon, ob wir seine einzelnen Entscheidungen verstehen – oder auch nur nachvollziehen können.
Zumindest haben wir in diesem unserem Rechtsstaat – noch – die Möglichkeit, dieses Gericht anzurufen und die Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns überprüfen zu lassen. Betrachtet man die globale Entwicklung, so ist dies ein mittlerweile ebenso hohes, wie seltenes Gut, das ich auch persönlich sehr zu schätzen weiß.
Und deshalb müssen wir mit dem Ergebnis einer solchen Überprüfung, also auch der vorliegenden Entscheidung nicht nur leben – wir haben sie auch zu akzeptieren.
Und genau das werden wir tun.
In diesem Sinne und vor allem im Licht des Rechtsstaatlichkeitsprinzips bin ich persönlich aber auch weiterhin der Meinung, dass es nicht nur notwendig, sondern auch richtig war, diese Verfassungsbeschwerde zu erheben.
Wir mögen – offenkundig – nicht obsiegt haben, aber wir haben mit der Einlegung zumindest ein deutliches Zeugnis für eine neue Wehrhaftigkeit unserer Branche gesetzt: Vielleicht haben wir in diesem Falle – wie es scheint – Unrecht gehabt, aber wir haben mit dieser Verfassungsbeschwerde zumindest deutlich gemacht, dass wir uns nicht länger – und auch in Zukunft nicht – jeglichem Diktat und möglichem Unrecht widerstandslos unterwerfen werden.
Wir werden vielmehr weiterhin mit jedem Mittel, das dieser demokratische Rechtsstaat uns zugesteht, für das Überleben und jede ungerechtfertigte Benachteiligung unserer Branche kämpfen.
Detlef Möller
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