All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

§1  Gel­tung, Kun­den­in­for­ma­ti­on: Vertragssprache

(1) Alle Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bo­te unse­res Ver­lags, dem  VERLAG ORTHOPÄDIE TECHNIK als Eigen­ein­rich­tung des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (Rechts­trä­ger), Rein­ol­distr. 7–9, 44135 Dort­mund (nach­fol­gend auch „Anbie­ter“ bzw. „Ver­käu­fer“ genannt), erfol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Die­se sind Bestand­teil aller Ver­trä­ge, die der Anbie­ter mit sei­nen Ver­trags­part­nern (nach­fol­gend auch „Kun­de“ oder „Käu­fer“ genannt) über die von ihm ange­bo­te­nen Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen schließt. Sie gel­ten für Ver­brau­cher und Unternehmen.

(2) Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch.

§2  Ange­bot und Vertragsabschluss

(1) Die Ange­bo­te in unse­rem Online-Shop stel­len eine unver­bind­li­che Auf­for­de­rung an Sie dar, unse­re Pro­duk­te zu kaufen.

(2) Sie kön­nen ein oder meh­re­re Arti­kel in den Waren­korb legen. Im Lau­fe des Bestell­pro­zes­ses geben Sie Ihre Daten und Wün­sche bzgl. Zah­lungs­art, Lie­fer­mo­da­li­tä­ten etc. ein. Erst mit dem Ankli­cken des Bestell­but­tons „kos­ten­pflich­tig bestel­len“ geben Sie ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Abschluss eines Kauf­ver­trags ab. Nach Ein­gang Ihrer Bestel­lung bei uns, erhal­ten Sie eine Bestell­be­stä­ti­gungs-E-Mail, in der noch ein­mal alle Infor­ma­tio­nen zu Ihrer Bestel­lung auf­ge­führt sind. Die­se E‑Mail stellt noch nicht die Annah­me Ihres Ange­bots dar.

(3) Wir sind berech­tigt, Ihr über unse­ren Online-Shop abge­ge­be­nes Ange­bot inner­halb von 3 Werk­ta­gen unter Zusen­dung einer Auf­trags­be­stä­ti­gung per E‑Mail anzu­neh­men. Nach frucht­lo­sem Ablauf der in Satz 1 genann­ten Frist gilt Ihr Ange­bot als abge­lehnt, d.h. Sie sind nicht län­ger an die­ses gebunden.

§2a  Abon­ne­ments

(1) Soweit im jewei­li­gen Ange­bot nicht anders gere­gelt, beträgt der Bezugs­zeit­raum bei allen Abon­ne­ments (außer Schnup­per- und Akti­ons­abon­ne­ments) ein Jahr. Dies bedeu­tet, dass Ihnen zu Beginn des Abon­ne­ments eine Jah­res­rech­nung gestellt wird. Soll­te das Abo nicht 30 Tage vor Ablauf des ers­ten Bezugs­zeit­rau­mes gekün­digt wer­den, ver­län­gert es sich auf unbe­stimm­te Zeit und kann jeder­zeit mit Wir­kung zur nächs­ten bzw. über­nächs­ten Aus­ga­be der Zeit­schrift gekün­digt werden.

(2) Lie­fer­be­ginn ist der im Auf­trag genann­te Ter­min, sofern die Bestel­lung recht­zei­tig (10 Tage vor­her) beim Ver­lag ein­ge­gan­gen ist. Bei Bestel­lun­gen ohne Ter­min­an­ga­be gilt schnellst­mög­li­che Lieferaufnahme.

(3) Abon­ne­ment­ge­büh­ren sind gene­rell im Vor­aus fäl­lig. Soll­te wäh­rend der Ver­trags­zeit eine Erhö­hung des Bezugs­prei­ses ein­tre­ten, so ist der vom Zeit­punkt der Erhö­hung an gül­ti­ge Bezugs­preis zu ent­rich­ten. Der vor­aus­be­zahl­te Abo­preis ist für den Zeit­raum der Vor­aus­zah­lung garan­tiert und kann nicht erhöht wer­den. Bezugs­preis­er­hö­hun­gen wer­den vor ihrer Wirk­sam­keit in der Fach­zeit­schrift OT ange­kün­digt. Ein­zel­be­nach­rich­ti­gun­gen sind nicht möglich.

(4) Die ter­min­ge­rech­te Bear­bei­tung von Abonnement‑, Zahlart‑, Banken‑, Lie­fer­än­de­run­gen usw. ist nur dann gewähr­leis­tet, wenn die Mit­tei­lung min­des­tens 10 Tage vor­her beim Ver­lag ein­ge­gan­gen ist. Bei Umzü­gen ist dem Ver­lag die neue Anschrift mitzuteilen.

(5) Die Zustel­lung der Fach­zeit­schrift OT erfolgt im Inland frei Haus. Zustell­män­gel sind unver­züg­lich anzu­zei­gen. Für Nicht­lie­fe­run­gen infol­ge höhe­rer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nach­lie­fe­rung bzw. Scha­den­er­satz. Sofern Sepa-Basis­last­schrift-Ein­zug erteilt, erfolgt die Abbu­chung frü­hes­tens nach 8 Tagen.

§3 Kun­den­in­for­ma­ti­on: Spei­che­rung des Vertragstextes

Ihre Bestel­lung mit Ein­zel­hei­ten zum geschlos­se­nen Ver­trag wird von uns gespei­chert. Sie haben über das Inter­net jedoch kei­nen Zugriff auf Ihre ver­gan­ge­nen Bestel­lun­gen. Die AGB schi­cken wir Ihnen zu, Sie kön­nen die AGB aber auch jeder­zeit über unse­re Web­sei­te auf­ru­fen. Wenn Sie die Pro­dukt­be­schrei­bung auf unse­rer Shop­sei­te für eige­ne Zwe­cke sichern möch­ten, kön­nen Sie zum Zeit­punkt der Bestel­lung z. B. einen Screen­shot (= Bild­schirm­fo­to­gra­fie) anfer­ti­gen oder alter­na­tiv die gan­ze Sei­te ausdrucken.

§4 Kun­den­in­for­ma­ti­on: Korrekturhinweis

Sie kön­nen Ihre Ein­ga­ben vor Abga­be der Bestel­lung jeder­zeit mit der Lösch­tas­te berich­ti­gen. Wir infor­mie­ren Sie auf dem Weg durch den Bestell­pro­zess über wei­te­re Kor­rek­tur­mög­lich­kei­ten. Den Bestell­pro­zess kön­nen Sie auch jeder­zeit durch Schlie­ßen des Brow­ser-Fens­ters kom­plett beenden.

§5 Gesetz­li­che Män­gel­haf­tungs­rech­te und Verjährung

(1) Män­gel­haf­tungs­rech­te
Für unse­re Waren bestehen gesetz­li­che Mängelhaftungsrechte.

(2) Ein­schrän­kung der Män­gel­haf­tungs­rech­te (Gewähr­leis­tung) gegen­über Unternehmern
Ihre Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che wegen Män­geln der Kauf­sa­che ver­jäh­ren in einem Jahr ab Gefahr­über­gang. Von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men sind fol­gen­de Ansprüche

- auf Schadensersatz
— wegen arg­lis­tig ver­schwie­ge­nen Mängeln
— aus einer ggf. gege­be­nen Garantie
— auf Rück­griff nach §§ 445a, 478 BGB
— wegen Män­geln bei Bau­stof­fen und Bau­tei­len, die ent­spre­chend ihrer übli­chen Ver­wen­dungs­wei­se für ein Bau­werk ver­wen­det wor­den sind und des­sen Man­gel­haf­tig­keit ver­ur­sacht haben.

Für die­se aus­ge­nom­me­nen Ansprü­che gel­ten die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten. Im Fal­le einer ggf. gege­be­nen Garan­tie­dau­er gilt zuguns­ten des Käu­fers die län­ge­re Frist.

§6  Haf­tung auf Scha­dens­er­satz wegen Verschuldens

Wir schlie­ßen die Haf­tung für leicht fahr­läs­si­ge Pflicht­ver­let­zun­gen aus, sofern die­se kei­ne ver­trags­we­sent­li­chen Pflich­ten, Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, Garan­tien oder Ansprü­che nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz (Prod­HaftG) betref­fen. Glei­ches gilt für Pflicht­ver­let­zun­gen unse­rer Erfül­lungs­ge­hil­fen und unse­rer gesetz­li­chen Ver­tre­ter. Zu den ver­trags­we­sent­li­chen Pflich­ten gehört ins­be­son­de­re die Pflicht, Ihnen die Sache zu über­ge­ben und Ihnen das Eigen­tum dar­an zu ver­schaf­fen. Wei­ter­hin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechts­män­geln zu verschaffen.

§7  Eigen­tums­vor­be­halt

Der Kauf­ge­gen­stand bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung unser Eigentum.

§8 Ver­brau­cher­infor­ma­ti­on: Nicht­teil­nah­me an einem Streitbeilegungsverfahren

Wir sind weder bereit noch ver­pflich­tet, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teilzunehmen.

§9 Kauf­män­ni­scher Gerichtsstand

Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist unser Geschäfts­sitz, wenn Sie Kauf­mann sind.

Stand: 17.Juli 2023