Das elektronische Rezept (E‑Rezept) ist seit dem Jahr 2022 für Ärzt:innen und Apotheken verpflichtend. Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen Ärzt:innen, Patient:innen, Apotheker:innen sowie Vertreter:innen von Krankenkassen zu digitalisieren und das Papierrezept abzulösen.
Ab Januar 2027 sollen auch die Verordnungen von Hilfsmitteln – die elektronische Verordnung (eVo) – für Sanitätshäuser Standard werden. Die Ausstellung des E‑Rezepts erfolgt weiterhin durch Ärzt:innen und Ärzte und ermöglicht, genauso wie sein analoger Vorgänger, die Einlösung in der Apotheke Ihrer Wahl.
Das elektronische Rezept bietet den Vorteil, dass es selbst dann, wenn es als Ausdruck in der Apotheke eingelöst wird, strukturierte Daten enthält, die digital verarbeitet werden können. Für Apotheken entfallen dadurch das fehleranfällige Scannen samt OCR-Erkennung oder Abtippen und Nachbearbeiten. Über den Rezeptcode erhalten Apotheken den direkten Zugriff auf die elektronisch signierte Verordnung der Ärzt:innen. Dabei sind E‑Rezepte immer vollständig ausgefüllt und lesbar. Dank der digitalen Signatur gehören Missbrauchsmöglichkeiten wie Urkundenfälschungen beim Muster-16-Formular der Vergangenheit an. Zugleich ist die Handhabung des Papierausdrucks des E‑Rezepts im Arbeitsablauf der Apotheke schnell und einfach, der Umstellungsbedarf zudem sehr gering.
Neben dem Papierausdruck können gesetzlich Versicherte auch die Gematik-App „
Mein E‑Rezept“ nutzen. Die App ermöglicht die direkte und Echtzeit-Übermittlung des Rezeptcodes an Apotheken (Funktion „Zur Abholung bestellen“). Ein Kunden-WLAN oder ein Internetzugang für die Patient:innen sind dabei nicht zwangsläufig nötig, da die Patient:innen die Rezepte nach dem erstmaligen Laden in die App auch offline einlösen können. Auch die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll zukünftig eine Option sein. Das E‑Rezept wird dann von der Arztpraxis in die Telematikinfrastruktur hochgeladen. Nach dem Scannen der Gesundheitskarte in der Apotheke können die Apotheker:innen auf das E‑Rezept zugreifen und das entsprechende Medikament ausgeben. Aktuell sind über 13.000 Apotheken „E‑Rezept ready“ – allerdings nur etwas mehr als die Hälfte (7.300) lösen auch wirklich die E‑Rezepte ein. Die Verordnung von Hilfsmitteln per E‑Rezept bleibt nach wie vor untersagt.