Ortho­pä­die­tech­ni­ker­meis­ter (m/w/d) – Prothetik

Jobbeschreibung

Ortho­pä­die­tech­ni­ker­meis­ter (m/w/d) für den Fach­be­reich Prothetik

Will­kom­men bei den Mühlenkreiskliniken.

Wir sind ein kom­mu­na­ler Gesund­heits­kon­zern, ein Ver­bund aus star­ken Part­ne­rin­nen und Part­nern: Fünf Stand­or­te, 5.200 Mit­ar­bei­ten­de, 2.000 Bet­ten, 250.000 Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. Von der Not­fall­ver­sor­gung bis zur Spit­zen­me­di­zin – Wir sind da!

Die Müh­len­k­reis­kli­ni­ken suchen in der Augus­te-Vik­to­ria-Kli­nik in Bad Oeyn­hau­sen für den Bereich der Tech­ni­schen Ortho­pä­die zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt Verstärkung.

Ihre Auf­ga­ben

  • Selbst­stän­di­ge und eigen­ver­ant­wort­li­che Erle­di­gung von Aufträgen
  • Qua­li­fi­zier­te Bera­tung und Betreu­ung unse­rer Kund*innen
  • Ortho­pä­die­tech­ni­sche Betreu­ung von Kli­ni­ken und medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen im Außendienst

 

Ihr Pro­fil

  • Abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung zur*zum Orthopädietechnik-Mechaniker*in (m/w/d) und ent­spre­chen­de Wei­ter­bil­dung zur*zum Meister*in (m/w/d) bzw. ein abge­schlos­se­nes Stu­di­um ent­spre­chen­der Fachrichtung
  • Gute hand­werk­li­che Fähig­kei­ten sowie Kennt­nis­se in der Kun­den­be­ra­tung und ‑betreu­ung sowie in der Ortho­pä­die- und Rehatechnik
  • Freund­li­cher und sou­ve­rä­ner Umgang mit unse­ren Kund*innen und Lieferant*innen
  • Team­geist und selbst­stän­di­ge Arbeitsweise

 

Unser Ange­bot

  • Eine abwechs­lungs­rei­che und ver­ant­wor­tungs­vol­le Tätigkeit
  • Ein moder­ner Arbeits­platz mit inno­va­ti­ver Technik
  • Eine Ver­gü­tung gemäß Ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on nach EG 10 TVöD, mit allen im öffent­li­chen Dienst übli­chen Sozialleistungen

 

Wir freu­en uns auf Ihre Bewer­bung an: 

bewerbung@muehlenkreiskliniken.de oder
Müh­len­k­reis­kli­ni­ken AöR, Bewerbermanagement
Hans-Nol­te-Stra­ße 1, 32429 Minden

Für Rück­fra­gen steht Ihnen Ralf Tor­un­ski, Lei­ter Tech­ni­sche Ortho­pä­die, unter der Tele­fon­num­mer 0 57 31 / 2 47 21 50 zur Verfügung.

Bewer­bun­gen von Frau­en und von Schwer­be­hin­der­ten wer­den im Inter­es­se der beruf­li­chen Gleich­stel­lung bei glei­cher Eig­nung bevor­zugt berück­sich­tigt. Im Rah­men des Geset­zes über Teil­zeit­ar­beit kann die­se Stel­le auch als Teil­zeit­ar­beits­platz ange­bo­ten werden.

Mehr Infos unter www.dein-krankenhaus.de

 

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