Teil­hand­am­pu­ta­ti­on und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung – wel­che Ver­sor­gun­gen sind sinnvoll?

D. Kretz
Welche Versorgungsmöglichkeiten bestehen bei Versorgungsfällen, in denen ein Teil der Hand verloren ging? Der weit fortgeschrittene Stand der Technik könnte Anlass sein, von vornherein eine mikroprozessorgesteuerte Hightech-Versorgung anzustreben. Aber ist das technisch Mögliche auch immer das Notwendige, das Beste für den einzelnen Patienten? Bedeutet Hightech immer „High Value“, ist also mit einer hochwertigen Versorgung gleichzusetzen? Dieser Artikel zeigt den aktuellen Stand der Versorgungen bei Teilhandverlust auf und vertritt dabei den Standpunkt, dass der Patient allein das Maß für ein individuelles Hilfsmittel sein muss und dass der Techniker bei aller Euphorie für die neuen technischen Möglichkeiten die grundsätzlichen Anforderungen an Physiologie, Proportion und Schaftdesign nicht vernachlässigen darf.

Ein­lei­tung

Die Zahl der Ampu­ta­tio­nen an der unte­ren Extre­mi­tät ist ungleich höher als die an der obe­ren Extre­mi­tät: Wäh­rend es in Deutsch­land ca. 40.000 bis 60.000 Bein­am­pu­ta­tio­nen pro Jahr gibt, zählt man „nur“ etwa 10.000  Arm­am­pu­ta­tio­nen pro Jahr 1. Daher lag der Fokus der ortho­pä­di­schen Indus­trie im Hin­blick auf die Ent­wick­lung von Pass- und Funk­ti­ons­tei­len lan­ge Zeit schwer­punkt­mä­ßig auf der Bein­pro­the­tik: Dort wur­den Pass­tei­le ver­bes­sert, Mecha­ni­ken ver­fei­nert, neue Tech­no­lo­gien wie mikro­pro­zes­sor­ge­steu­er­te Bau­grup­pen imple­men­tiert, und es wur­den gro­ße Fort­schrit­te zum Woh­le der Betrof­fe­nen erzielt.

Für den Bereich der Arm­pro­the­tik galt das in den 80er und 90er Jah­ren bei Wei­tem nicht; die Zahl der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Pass­tei­le war sehr begrenzt. Häu­fig blieb es dem Geschick des Ortho­pä­die-Mecha­ni­kers über­las­sen, indi­vi­du­el­le Funk­ti­ons­ele­men­te in Son­der­an­fer­ti­gung für den Ampu­tier­ten zu ent­wer­fen oder Kom­pa­ti­bi­li­tät zwi­schen Bau­tei­len ver­schie­de­ner Her­stel­ler in Son­der­an­fer­ti­gung zu erzie­len. Bis Ende der 90er Jah­re waren nur weni­ge elek­tri­sche Ell­bo­gen­ge­len­ke auf dem Welt­markt ver­füg­bar, und kaum eines wur­de in Deutsch­land ein­ge­setzt, sieht man von weni­gen „Utah-Ell­bo­gen“ 2 und noch weni­ger „Bos­ton-Ell­bo­gen“ 3 ab. Erst mit Ein­füh­rung des „Dyna­mic Arm“ durch die Fir­ma Otto­bock 4 hielt die­se Tech­nik auch in Deutsch­land Ein­zug in den Ver­sor­gungs­all­tag. Die in die­ser Zeit zur Ver­fü­gung ste­hen­den Sys­tem-Elek­tro­hän­de arbei­te­ten zwar zuver­läs­sig, waren aber hin­sicht­lich ihrer Mög­lich­kei­ten noch sehr weit von ihrem Vor­bild – der mensch­li­chen Hand – entfernt.

Erst zu Beginn die­ses Jahr­tau­sends beschleu­nig­ten sich die Inno­va­tio­nen auch im Bereich der Pro­the­sen­hän­de: Vor etwa zehn Jah­ren prä­sen­tier­te der schot­ti­sche Her­stel­ler Touch Bio­nics 5 die ers­te mul­ti­ar­ti­ku­lie­ren­de Hand („i‑Limb“). Etwa zeit­gleich wur­de an der Hoch­schu­le in Karls­ru­he am Modell einer Adap­tiv­hand gear­bei­tet und ein Pro­to­typ ent­wi­ckelt, der wie die i‑Limb-Hand das Prin­zip des „Bio­ni­schen“, also eine Ori­en­tie­rung am Vor­bild der Natur, zur Grund­la­ge hat­te. Wei­te­re mul­ti­ar­ti­ku­lie­ren­de Hän­de folgten.

Die­se erfreu­li­che Ent­wick­lung bescher­te arm­am­pu­tier­ten Men­schen einen gro­ßen Nut­zen, denn nun waren die Mög­lich­kei­ten des Grei­fens deut­lich ver­bes­sert: varia­ble Dau­men­po­si­tio­nen in Rela­ti­on zu den Fin­gern, ein­zeln ange­trie­be­ne Fin­ger und damit die Mög­lich­keit, Gegen­stän­de adap­tiv zu umfas­sen, die Opti­on, die Griff­mus­ter der neu­en Pro­the­sen­hän­de will­kür­lich zu wäh­len und zu wech­seln – all das bot hand­am­pu­tier­ten Men­schen vie­le neue Mög­lich­kei­ten und Gebrauchs­vor­tei­le im All­tag. Dies galt jedoch nicht für alle poten­zi­el­len Nut­zer, wie im Fol­gen­den auf­ge­zeigt wird.

Sta­te of the Art bei Teilhandprothesen

Wie zuvor, als die weit höhe­re Anzahl der Bein­am­pu­tier­ten die Ent­wick­lung beein­flusst und die Res­sour­cen der Ent­wick­lungs­bü­ros der ortho­pä­di­schen Indus­trie an sich gebun­den hat­te, so ließ sich auch bei den erfreu­li­chen Fort­schrit­ten im Bereich der Hand­pro­the­sen fest­stel­len, dass wie­der­um eine klei­ne Teil­grup­pe von Betrof­fe­nen nicht – oder doch nur in gerin­ge­rem Maße – von den Fort­schrit­ten und Ent­wick­lun­gen pro­fi­tie­ren konn­te: Pati­en­ten mit Teil­am­pu­ta­tio­nen der Hände.

Zwar war die Touch-Bio­nics-Hand modu­lar kon­stru­iert, sodass die Fin­ger letzt­lich durch­aus geeig­net erschie­nen, auch ein­zeln – dann mit einem sepa­ra­ten Pro­zes­sor – betrie­ben zu wer­den. Aber es dau­er­te noch eini­ge Jah­re, bis dar­aus eine leis­tungs­fä­hi­ge Pro­the­sen­lö­sung ent­stand 6. Und erst vor weni­gen Jah­ren kam mit den „Vincent“-Fingern 7 eine zwei­te Opti­on hin­zu, um Pati­en­ten nach dem Ver­lust von Fin­gern akti­ve Pro­the­sen­fin­ger anbie­ten zu kön­nen. Für den Ortho­pä­die-Tech­ni­ker ist das begrü­ßens­wert: End­lich gibt es High­tech-Lösun­gen auch für künst­li­che Fin­ger. Gleich­wohl gilt hier wie auch andern­orts: Nicht alles, was tech­nisch mög­lich ist, muss auch vor­teil­haft für den Betrof­fe­nen sein. Nicht jede Pro­the­sen­lö­sung muss dem­nach aktiv ange­trie­ben wer­den. Dage­gen sind gera­de im Bereich der Hand, die mehr als 20 Frei­heits­gra­de besitzt, hohe Anpass­bar­keit und Fle­xi­bi­li­tät sowie die Opti­on mul­ti­pler Posi­tio­nier­bar­keit wich­tig. Dabei kom­men sowohl den Betrof­fe­nen als auch den Tech­ni­kern neben den oben bereits erwähn­ten akti­ven mecha­tro­ni­schen Fin­gern auch ande­re Lösun­gen, basie­rend auf inno­va­ti­ven Pass­tei­len und hoher Hand­werks­kunst, zugute.

Ver­sor­gung nach den Regeln des Qualitätsstandards

Um eine adäqua­te Lösung für den ein­zel­nen Betrof­fe­nen zu ermit­teln, ist es hilf­reich, sich am Vor­ge­hen des Qua­li­täts­stan­dards für die Pro­the­tik der obe­ren Extre­mi­tät 8 zu ori­en­tie­ren. Zwar wird der kon­kre­te Ver­sor­gungs­fall der Teil­hand­pro­the­tik dort noch nicht beschrie­ben (dies soll in der zwei­ten Aufa­ge ergänzt wer­den), aber eine Ori­en­tie­rung an den Ver­sor­gungs­pfa­den der bereits abge­bil­de­ten Ver­sor­gungs­va­ri­an­ten ist auch im Fall der Teil­hand ampu­ta­ti­on hilfreich.

Ganz zu Beginn die­ses Ver­sor­gungs­pfa­des stellt sich die wich­tigs­te Fra­ge nach dem Reha­bi­li­ta­ti­ons­ziel des Pati­en­ten. Die­ses lässt sich durch die Beant­wor­tung der fol­gen­den Teil­fra­gen genau­er definieren:

  • Was erwar­tet der Pati­ent von einer Prothese?
  • Was möch­te er damit wie­der können?
  • Wie soll bzw. darf sie aussehen?

Sodann ist es Auf­ga­be des Ortho­pä­die-Tech­ni­kers, eine indi­vi­du­el­le Ver­sor­gungs­emp­feh­lung für den jewei­li­gen Pati­en­ten zu ent­wi­ckeln. Auch dabei hilft ein Fragenkatalog:

  • Sind die Anfor­de­run­gen des Pati­en­ten erfüllbar?
  • Was ist die bes­te Schafttechnik?
  • Wel­che Tech­nik soll ver­wen­det wer­den, und in wel­chem Ausmaß?
  • Soll die Pro­the­se eher robust oder eher hoch­rea­lis­tisch sein?
  • Wenn akti­ve Bau­tei­le vor­ge­se­hen sind: Wel­che Sen­so­rik und wel­che Steue­rung wer­den gewählt?
  • Wel­che Hand­funk­tio­na­li­tät kann mit der Pro­the­se gewon­nen werden?
  • Ist die Hand­ge­lenk­funk­ti­on erhalten?
  • Falls das zutrifft: Wie kann sie unein­ge­schränkt erhal­ten bleiben?
  • Bei Ein­schrän­kun­gen des Hand­ge­lenks: Wie kann es unter­stützt werden?

An die­ser Stel­le wird der Ver­sor­gungs­pfad des Kom­pen­di­ums zunächst ver­las­sen, um die oben beschrie­be­nen Aspek­te zu klä­ren: Bezeich­nen­der- und sinn­vol­ler­wei­se ste­hen die Wün­sche des Pati­en­ten ganz oben auf der Lis­te der ein­zel­nen Schrit­te des Ver­sor­gungs­pfa­des. Der Tech­ni­ker, im Bestre­ben, eine Ver­sor­gung „am Puls der Zeit“ zu erstel­len, soll­te sich in jedem Fall davor hüten, die Wün­sche des Pati­en­ten nicht wahrzunehmen.

Habi­tus­pro­the­se, myo­elek­tri­sche Par­ti­al­hand oder Arbeitsprothese?

Dass die Bedürf­nis­se der Pati­en­ten höchst unter­schied­lich sind, ist eine all­täg­li­che Erfah­rung des Tech­ni­kers. Für man­che Betrof­fe­ne hat es höchs­te Prio­ri­tät, in der Öffent­lich­keit wie­der unauf­fäl­lig und ohne Stig­ma­ti­sie­rung auf­tre­ten zu kön­nen; dies ist ihnen wich­ti­ger als jede tech­ni­sche Raf­fi­nes­se der Pro­the­se. Für die­se Pati­en­ten wird nach wie vor eine Teil­hand­pro­the­se aus HTV-Sili­kon das geeig­ne­te Hilfs­mit­tel nach dem Stand der Tech­nik sein (Abb. 1a u. b). Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass eine Habi­tus­pro­the­se aus HTV-Sili­kon nicht nur ein „Abbild“ einer Hand sein darf: Auch eine rea­lis­ti­sche und unauf­fäl­li­ge Hand­pro­the­se die­ser Art soll­te allen Anfor­de­run­gen moder­ner Pro­the­tik ent­spre­chen, ein moder­nes und funk­tio­nel­les Schaft­sys­tem auf­wei­sen und dem Pati­en­ten einen funk­tio­nel­len Zuge­winn bie­ten. Auch eine sol­che Pro­the­se ver­langt also gro­ße Sorg­falt bei der Erstel­lung des Pro­the­sen­de­signs, der Fer­ti­gung der Test­pro­the­se, der Pro­the­sen­ge­brauchs­schu­lung und letzt­lich der Fer­tig­stel­lung und der Ein­wei­sung in den Gebrauch der Prothese.

Ande­re Pati­en­ten wer­den den Anspruch auf Funk­ti­ons­un­ter­stüt­zung prio­ri­sie­ren und deut­lich machen, dass das Aus­se­hen für sie kei­ne Rol­le spie­le. Hier ist dann der Tech­ni­ker gefragt, mit dem Pati­en­ten genau zu klä­ren, wel­che Funk­tio­na­li­tät und wel­chen Ein­satz­be­reich er für sei­ne Pro­the­se im Auge hat. So ver­lo­ckend die Mög­lich­kei­ten des Ein­sat­zes aktiv ange­trie­be­ner Fin­ger und Dau­men auch sein mögen – sie haben, wie die fol­gen­de Auf­lis­tung zeigt, deut­li­che Grenzen:

  • in Bezug auf die Bau­län­ge und den dar­aus resul­tie­ren­den not­wen­di­gen Raum für den Einbau,
  • in Bezug auf die Griffkraft,
  • in Bezug auf die Belast­bar­keit (Druck/Gegendruck),
  • in Bezug auf Schlä­ge und Erschütterungen,
  • in Bezug auf Feuch­tig­keit und Staub sowie
  • in Bezug auf das Umfeld des Ein­sat­zes (etwa elek­tri­sche Felder).

Eine Pro­the­se darf nicht behindern

Ins­be­son­de­re der ers­te Aspekt die­ser Auf­lis­tung ist hei­kel: Hier droht für den Tech­ni­ker die Gefahr, trotz allen Enga­ge­ments die Phy­sio­lo­gie und die Pro­por­tio­nen der Hand aus dem Auge zu ver­lie­ren. Wenn bei der Ampu­ta­ti­on noch Tei­le der Hand und damit Funk­tio­na­li­tät erhal­ten wer­den konn­te, ist es wich­tig, das Design der Teil­hand­pro­the­se in idea­ler Wei­se auf die Pro­por­tio­nen der Hand und vor allem auf die Beweg­lich­keit bzw. den Bewe­gungs­um­fang der erhal­te­nen Fin­ger abzu­stim­men. Die Rest­funk­ti­on der Hand muss in jedem Fall erhal­ten blei­ben und geför­dert wer­den. Eine Pro­the­se, die die­se Mög­lich­kei­ten ein­schränkt oder sogar unmög­lich macht, ist kon­tra­in­di­ziert. Es gibt Bei­spie­le für Teil­hand­ver­sor­gun­gen, bei denen gut beweg­li­che, kräf­ti­ge Fin­ger­stümp­fe (Zei­ge­fin­ger bis zum pro­xi­ma­len Inter­phal­an­ge­al­ge­lenk und Dau­men bis zum Inter­phal­an­ge­al­ge­lenk) für den Pati­en­ten prak­tisch unbrauch­bar gemacht wur­den, nur um eine Teil­hand­pro­the­se mit vier mecha­tro­ni­schen Fin­gern zu erstel­len. Der Zei­ge­fin­ger wur­de dabei in einen star­ren mit­tel­hand­um­fas­sen­den Schaft ein­ge­bet­tet, sodass er nicht mehr bewegt wer­den konn­te. Die Fin­ger­grup­pe muss­te, da das Grund­glied des Zei­ge­fin­gers noch vor­han­den war, so weit nach distal ver­setzt wer­den, dass die Hand­pro­the­se eine Über­län­ge von etwa 6 cm bekam. Der Dau­men­stumpf wur­de zwar frei gelas­sen – weil aber die Fin­ger­bau­tei­le der Hand­pro­the­se so weit nach distal gesetzt wor­den waren, war ein Grei­fen „Fin­ger zu Dau­men“ nun­mehr unmög­lich. Das theo­re­ti­sche Leis­tungs­ver­mö­gen die­ses Para­de­bei­spiels einer Fehl­ver­sor­gung war zwar durch­aus beeindruckend:

  • vier mecha­tro­ni­sche Finger,
  • wie­der nahe­zu phy­sio­lo­gi­sche Beweg­lich­keit der Finger,
  • Mikro­pro­zes­sor­steue­rung.

Jedoch nütz­te die gute Beweg­lich­keit des Dau­mens nichts mehr, weil der ein­zi­ge Fin­ger, der noch erhal­ten war und als Oppo­nent hät­te die­nen kön­nen, in einem Pro­the­sen­schaft gefan­gen war. Auf die­se Wei­se ver­puff­te jeg­li­cher Nut­zen des hier getrie­be­nen hohen Aufwands.

Auch ein­fa­che Lösun­gen erfül­len ihren Zweck

Ein ledig­lich theo­re­ti­scher Nut­zen eines Hilfs­mit­tels ist, wie man an die­sem Bei­spiel erken­nen kann, nicht rele­vant und macht nicht den Wert einer Pro­the­se aus. In dia­me­tra­lem Gegen­satz zur gera­de beschrie­be­nen High­tech-Pro­the­se steht eine pas­si­ve Gegen­griff­pro­the­se (Abb. 2a–d). Anspruch des Pati­en­ten war höchs­te Robust­heit und Unemp­find­lich­keit gegen Schlä­ge, Staub und Feuch­tig­keit – fein­me­cha­ni­sche Fin­ger­kon­struk­tio­nen, gleich­gül­tig ob pas­siv oder aktiv, kamen damit nicht in Frage.

Der Pati­ent war mit die­ser sehr ein­fa­chen Ver­sor­gung hoch zufrie­den und konn­te, da die Fin­ger wie­der einen Oppo­nen­ten bekom­men hat­ten und dadurch sowohl Detail­griff als auch Faust­schluss mög­lich waren, wie­der im hand­werk­li­chen Bereich arbei­ten. Den­noch ver­deut­licht das an sich posi­ti­ve Ver­sor­gungs­er­geb­nis auch eine Pro­ble­ma­tik: In Abb. 2b wird ersicht­lich, dass die mög­li­che Öff­nungs­wei­te zwi­schen Dau­men und Fin­gern beschränkt ist. Im Rah­men der Test­ver­sor­gung wur­den zwar Dau­men­po­si­ti­on, ‑län­ge und ‑form im Sin­ne der Ansprü­che des Pati­en­ten opti­miert, aber mit der Posi­tio­nie­rung des Dau­mens für die­se Anfor­de­run­gen wur­de durch den star­ren Dau­men auch die Griff­wei­te limi­tiert. Da zum Zeit­punkt die­ser Ver­sor­gung noch kein wirk­lich (hoch-)belastbarer ver­stell­ba­rer Dau­men zur Ver­fü­gung stand, war dies für den Pati­en­ten sei­ner­zeit durch­aus eine Ver­sor­gung „nach dem Stand der Tech­nik“ – unter Berück­sich­ti­gung sei­ner Anfor­de­run­gen an die Pro­the­se. Auf jeden Fall bestä­tig­te der Pati­ent, dass er, obwohl mit einer pas­si­ven Gegen­griff­pro­the­se ver­sorgt, mit die­ser Pro­the­se alles ande­re als pas­siv agie­ren konn­te (Abb. 3a–e).

Gebrauchs­vor­teil bedeu­tet Funktionsverbesserung

Von grund­le­gen­der Rele­vanz für eine adäqua­te Ver­sor­gung ist, wie oben bereits erläu­tert, ein phy­sio­lo­gisch kor­rek­ter Auf­bau mit erprob­ten, aus­ge­wo­ge­nen Pro­por­tio­nen. Dabei ist zunächst die erhal­te­ne kon­tra­la­te­ra­le Hand die wich­tigs­te Infor­ma­ti­ons­quel­le: Mit ihrer Hil­fe kön­nen Fin­ger­län­ge, Pro­por­tio­nen und die ursprüng­li­che Geo­me­trie der Hand bestimmt wer­den. Spie­gelt man die­se Ver­hält­nis­se dann auf die betrof­fe­ne teil­am­pu­tier­te Sei­te, so stellt man schnell fest, dass die vie­len Frei­heits­gra­de der Hand ihren Sinn haben: Allein eine spie­gel­bild­lich erstell­te Fin­ger­grup­pe oder wie oben beschrie­ben ein Dau­men in einer fixen Posi­ti­on kön­nen zwar einen gewis­sen Nut­zen auf­wei­sen, aber zugleich wird immer eine Limi­tie­rung offen­sicht­lich. Hier benö­tigt der Tech­ni­ker wie­der­um die Unter­stüt­zung der Indus­trie: Robus­te Pass­tei­le für Fin­ger und Dau­men sind gefragt, die sich in ihrem Win­kel bzw. ihren Gelen­ken ver­stel­len las­sen, um so ver­schie­dens­ten Auf­ga­ben gerecht zu werden.

Seit eini­gen Jah­ren bie­tet unter ande­rem die Fir­ma Vin­cent Sys­tems 9 ver­stell­ba­re Pass­tei­le für Pro­the­sen­fin­ger und Dau­men an. Die Mecha­ni­ken und die Fin­ger- bzw. Dau­men­kap­pen dazu gibt es in ver­schie­de­nen Grö­ßen. Ein „Zie­hen“ am Fin­ger setzt die Ver­rie­ge­lung frei und erlaubt eine Posi­tio­nie­rung des Fin­gers – wenn man ihn wie­der los­lässt, ras­tet der Fin­ger im neu­en Win­kel ein. Eine Ver­stel­lung ist hier also in einem Frei­heits­grad mög­lich – bei rotie­ren­dem Dau­men erge­ben sich zwei Frei­heits­gra­de („degrees of free­dom“; DOF). Das bedeu­tet in vie­len Fäl­len eine deut­li­che Funk­ti­ons­er­wei­te­rung der Teil­hand­pro­the­se, da der Nut­zer nicht mehr durch einen fes­ten Win­kel ein­ge­schränkt ist. Aller­dings muss man dar­auf hin­wei­sen, dass die Mecha­nik und die Ver­rie­ge­lung der Pass­tei­le zwar durch­aus funk­tio­nell, aber offen­sicht­lich nicht sehr hoch belast­bar sind – zur exak­ten Belast­bar­keit macht der Her­stel­ler kei­ne Angabe.

Eine bes­se­re Funk­ti­on und Belast­bar­keit ver­spre­chen die Fin­ger­mo­du­le der Fir­ma Point Designs LLC 10 (Abb. 4), die 2018 auf der OTWorld vor­ge­stellt wur­den: Sie sind aus Metall gefer­tigt, machen einen robus­ten Ein­druck und ver­spre­chen eine Belast­bar­keit von 45 kg pro Fin­ger. Um sie zu ver­stel­len, benö­tigt man auch nicht mehr die kon­tra­la­te­ra­le Hand: Der Nut­zer kann sie ein­fach an der Tisch­plat­te, sei­nem Bein oder einem ande­ren Gegen­stand in 10 Stu­fen in die Fle­xi­on drü­cken. Beugt er sie bei vol­ler Fle­xi­on noch ein Stück­chen wei­ter, so stre­cken sich die Fin­ger wie­der. Wenn es erfor­der­lich oder gewünscht sein soll­te, kann der Nut­zer die Fin­ger auch aus einer teil­flek­tier­ten Posi­ti­on wie­der stre­cken; dazu muss er aller­dings einen Knopf auf dem pro­xi­ma­len Fin­ger­an­teil drü­cken. Zum Ein­satz kom­men kön­nen die „Point Digits“, wenn der ein­zel­ne Fin­ger im Grund­ge­lenk oder kür­zer ampu­tiert wur­de. Ein wei­te­rer Vor­teil, der dem Pro­the­sen­trä­ger in Zukunft zugu­te­kommt, besteht dar­in, dass der „Point Digit“ im Gegen­satz zum Fin­ger­bau­teil der Fir­ma Vin­cent Sys­tems über drei Frei­heits­gra­de ver­fügt – es wird also ein regel­rech­ter Faust­schluss ermöglicht.

Eig­nung mecha­tro­ni­scher Lösungen

Die oben ange­führ­ten Argu­men­te für eine Ver­stell­bar­keit der Pro­the­sen­fin­ger und die Vor­tei­le, die eine Viel­zahl von Frei­heits­gra­den in die­sen Bau­tei­len mit sich brin­gen, gel­ten natür­lich nicht nur für pas­si­ve Bau­tei­le: Wenn die Ampu­ta­ti­ons­län­gen es zulas­sen und wenn der Pati­ent weni­ger grob­mo­to­ri­sche Tätig­kei­ten anstrebt, son­dern mit ent­spre­chen­der Com­pli­ance sei­ne Pro­the­se eher für das geschick­te Mani­pu­lie­ren leich­te­rer Gegen­stän­de des All­tags ein­set­zen möch­te, so kön­nen auch mecha­tro­ni­sche Fin­ger und Teil­hand­pro­the­sen die rich­ti­ge Wahl sein. Die Ver­sor­gung ist dann aber noch ein wenig anspruchs­vol­ler. Denn zu den schon erläu­ter­ten Anfor­de­run­gen an den phy­sio­lo­gisch kor­rek­ten Auf­bau tritt dann die Anfor­de­rung, die Signa­le für die Steue­rung der mecha­tro­ni­schen Fin­ger zu ermit­teln und die Sen­so­ren dafür so ins Schaft­sys­tem zu inte­grie­ren, dass alle erhal­te­nen Fin­ger ihre Bewe­gun­gen aus­füh­ren kön­nen, ohne dass die Pro­the­sen­fin­ger sich dabei als stö­rend erwei­sen. Dies ist selbst bei nur einem Fin­ger eine Her­aus­for­de­rung (sie­he den Ver­sor­gungs­zir­kel in Abb. 5), bei meh­re­ren Fin­gern sind die Anfor­de­run­gen noch kom­ple­xer. Test­ver­sor­gung, Pro­the­sen­ge­brauchs­schu­lung und ergo­the­ra­peu­ti­sches Trai­ning soll­ten in die­sen Fäl­len aus­rei­chend lan­ge, inten­siv und gemein­sam mit The­ra­peu­ten bzw. Tech­ni­kern erfol­gen, die Erfah­rung mit Teil­hand­ver­sor­gun­gen haben. Sind die­se Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, kön­nen hoch­funk­tio­nel­le Ver­sor­gun­gen erstellt wer­den, wie sie noch vor weni­gen Jah­ren undenk­bar waren (Abb. 6 a–e).

Ein Pro­blem, das nach mehr Auf­merk­sam­keit sei­tens der Pass­teil­her­stel­ler ver­langt, ist die Grö­ße der benö­tig­ten Akkus und der Steu­er­ein­heit. Die­se Kom­po­nen­ten haben heu­te noch Dimen­sio­nen, die es in den meis­ten Fäl­len unmög­lich machen, sie im Bereich des Hand­schaf­tes unter­zu­brin­gen. Der Pati­ent ist gezwun­gen, zusätz­lich zum Hand­schaft noch eine Art Ban­da­ge am Hand­ge­lenk oder Unter­arm zu tra­gen – kei­ne sehr zufrie­den­stel­len­de Situa­ti­on, aber heu­te noch nicht anders möglich.

Fazit

Der Pati­ent ist das Maß der Din­ge, und kein Pro­the­sen­de­sign ist per se eine adäqua­te Lösung für jeden Teil­hand­Am­pu­tier­ten. Robust­heit und fili­gra­ne Bau­wei­se sind schwer zu ver­ein­ba­ren, und nicht alles, was neu und tech­nisch up to date ist, bringt jedem Pati­en­ten auch Vor­tei­le im All­tag. Die Anfor­de­run­gen des Pati­en­ten beschrei­ben daher maß­geb­lich den jeweils zu beschrei­ten­den Ver­sor­gungs­pfad. So ist von schein­bar simp­len Lösun­gen bis zu High­tech-Anwen­dun­gen im heu­ti­gen Ver­sor­gungs­all­tag Raum für ganz ver­schie­den­ar­ti­ge Varianten.

Der Autor:
Die­ter Kretz, OTM
Ortho­pä­die­tech­nik von Bült­zings­lö­wen GmbH
Am Unkel­stein 8, 47059 Duisburg
dieter.kretz@otsvb.de

Begut­ach­te­ter Beitrag/reviewed paper

Zita­ti­on
Kretz D. Teil­hand­am­pu­ta­ti­on und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung – wel­che Ver­sor­gun­gen sind sinn­voll? Ortho­pä­die Tech­nik, 2018; 69 (7): 40–44
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