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EU-Ver­ord­nung zu Iso­cya­na­ten macht Schu­lung erforderlich

Den 24. August 2023 soll­ten sich Sani­täts­häu­ser, ortho­pä­die­tech­ni­sche Werk­stät­ten und Ortho­pä­die­schuh­ma­cher-Betrie­be rot im Kalen­der mar­kie­ren. Denn: Ab die­sem Datum dür­fen Diiso­cya­na­te grund­sätz­lich nicht mehr in den Werk­stät­ten benutzt wer­den. Grund dafür ist eine Ände­rung einer EU-Ver­ord­nung aus dem Jahr 2020, die nun im Som­mer 2023 zu Anwen­dung kommt. 

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