Anspruch auf ärzt­li­che Zweit­mei­nung gesichert

Wie die Arbeits­ge­mein­schaft Dia­be­ti­scher Fuß der Deut­schen Dia­be­tes Gesell­schaft (DDG) mit­teilt, sei es end­lich gelun­gen, einen Anspruch auf eine ärzt­li­che Zweit­mei­nung für Diabetes-Patient:innen und ‑Patient:innen mit einem Dia­be­ti­schen Fuß­syn­drom (DFS) vor einer dro­hen­den Ampu­ta­ti­on zu erwirken. 

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