Mus­ter­ver­trag Kin­der-Reha bei Kran­ken­kas­sen vorgestellt

Der Kinder-Reha-Mustervertrag der Internationalen Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation Rehakind e. V. definiert transparent die Bedarfe und Anforderungen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den relevanten Produktgruppen. Hierzu hatte der Verein bereits vor der Coronapandemie einen Austausch mit rund 35 Kostenträgervertreter:innen. Inzwischen ist erstmalig gemeinsam mit allen Leistungserbringergemeinschaften (Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Rehavital, Sanitätshaus Aktuell, Reha-Service-Ring, EGROH) ein konsentierter Gesamtentwurf erstellt worden.

Die­ser wur­de bereits von den Akti­ven bei der AOK Bay­ern, der IKK Clas­sic und der Bar­mer per­sön­lich vor­ge­stellt, die KKH signa­li­sier­te in einem Video-Mee­ting sehr posi­ti­ves Inter­es­se und mit der AOK Rheinland/Hamburg waren im März 2022 Gesprä­che ter­mi­niert. Ergeb­nis­se dar­aus flos­sen in ver­schie­de­ne Ver­hand­lun­gen ein. Für den Früh­som­mer 2022 ste­hen wei­te­re „gro­ße“ Kran­ken­kas­sen auf dem Pro­gramm, denn eine Stan­dar­di­sie­rung der Ver­trags­land­schaft in die­sem Bereich wür­de alle Betei­lig­ten entlasten.

Anzei­ge

De­finierte Qua­li­täts­stan­dards erleich­tern Beantragungsprozedere

Ziel des Mus­ter­ver­tra­ges ist es, einen sehr kom­ple­xen und für die jun­gen Patient:innen „über­le­bens­wich­ti­gen“ Bereich zu struk­tu­rie­ren und zu ver­ein­heit­li­chen. Die fach­li­che Bear­bei­tung von Hilfs­mit­tel­an­trä­gen bedeu­tet auch für die Kran­ken­kas­sen einen hohen zeit­li­chen und fi­nanziellen Auf­wand. Das not­wen­di­ge Spe­zi­al­wis­sen kann nicht vor­aus­ge­setzt wer­den, um mul­ti­dis­zi­pli­när erstell­te Ver­sor­gungs­kon­zep­te zu über­prü­fen und nach­zu­voll­zie­hen. Hier kön­nen de­finierte Qua­li­täts­stan­dards das Bean­tra­gungs- und Geneh­mi­gungs­pro­ze­de­re im Sin­ne der früh­zei­ti­gen För­de­rung von behin­der­ten Kin­dern und Jugend­li­chen erheb­lich erleich­tern. Wich­tig ist für Reha­kind die pro­dukt­grup­pen­über­grei­fen­de Fest­le­gung einer Alters­gren­ze von 18 Jahren.

Im Mus­ter­ver­trag wer­den Ver­sor­gungs­vor­aus­set­zun­gen, beson­de­re per­so­nel­le Quali­fikationen der Leis­tungs­er­brin­ger, trans­pa­ren­te Doku­men­ta­ti­on und Aus­wer­tungs­mög­lich­kei­ten, pro­dukt­grup­pen­ab­hän­gi­ge Spezifi­kationen zur Erpro­bung und zu ICF-Kon­tex­ten (Inter­na­tio­nal Classi­cation of Func­tio­ning, Disa­bi­li­ty and Health) und vie­le Details aus­führ­lich fest­ge­schrie­ben, um den Patient:innen und Fami­li­en, den Therapeut:innen, aber auch den Kos­ten­trä­gern eine schnel­le pati­en­ten­zen­trier­te Ver­sor­gung der jun­gen Men­schen zu ermöglichen.

Chris­tia­na Hen­ne­mann, Reha­kind e. V.

Der Text ist in der Son­der­aus­ga­be 2022 „Cere­bral­pa­re­se“ erschienen.

Tei­len Sie die­sen Inhalt