Bes­ser für die Umwelt – bes­ser für das Portemonnaie

219 Kilogramm pro Kopf – so hoch ist laut Angaben des Umweltbundesamts der Papierverbrauch in Deutschland (Stand 2020). Damit in Zukunft diese Zahl im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens sinkt, arbeitet zum Beispiel der Abrechnungsdienstleister Opta Data an Lösungen für das digitale Sanitätshaus.

Dabei soll die kom­plet­te Cus­to­mer Jour­ney so papier­frei und umwelt­freund­lich gestal­tet wer­den wie nur mög­lich. Die Esse­ner Abrechnungsexpert:innen haben dabei gleich eine Viel­zahl an Ideen und Lösun­gen ent­wi­ckelt, wie das Sani­täts­haus 2.0 aus­se­hen könnte.

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Betritt der Pati­ent oder die Pati­en­tin das Sani­täts­haus, dann ist meist schon die ers­te Pha­se im Ver­sor­gungs­pro­zess durch­lau­fen, näm­lich der Gang zum Medi­zi­ner oder zur Medi­zi­ne­rin. Mit der Ver­ord­nung in der Hand ste­hen die Patient:innen nun im Geschäft und ab jetzt kann der – zumin­dest nicht-hand­werk­li­che – Teil fast kom­plett digi­tal durch­ge­führt werden.

Die Kun­den­da­ten wer­den dank Kar­ten­le­se­ge­rät bequem von der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te (eGK) aus­ge­le­sen. So kön­nen Neu-Kund:innen schnel­ler ange­legt und Bestandskund:innen bes­ser ver­wal­tet werden.

Ist das Hilfs­mit­tel noch da – und wenn ja, wo? Die­se Fra­gen kos­ten nicht nur Zeit, son­dern auch Geld. Denn, wenn die Waren­wirt­schaft – und im Hilfs­mit­tel­be­reich der Pool an Hilfs­mit­teln – nicht gepflegt ist, dann kann es dau­ern, bis die nöti­ge Ver­sor­gung vor­ge­nom­men wer­den kann. Mit Hil­fe eines digi­ta­li­sier­ten – in die eige­ne Bran­chen­soft­ware inte­grier­ten – Tools lässt sich dage­gen auch über die Gren­zen des eige­nen Betriebs hin­aus effek­ti­ve Waren­wirt­schaft betrei­ben, ohne Bücher oder Kar­tei­kar­ten zu wäl­zen. Schnitt­stel­len zu den Hilfs­mit­tel­pools sor­gen für medi­en­bruch­frei­es Arbei­ten. Das gilt auch für die Waren­be­stel­lung beim Her­stel­ler. Beim Waren­ein­gang geht das Sani­täts­haus mit Hil­fe eines Bar­code­scan­ners die nächs­ten digi­ta­len Schritte.

Wäh­rend die digi­ta­li­sier­te Waren­wirt­schaft längst ein Teil des Hier und Jetzt ist, so ist die digi­ta­le Abrech­nung noch ein Stück Zukunfts­mu­sik, deren ers­te Tak­te bereits jetzt geschrie­ben sind. Aktu­ell müs­sen Betrie­be ihre Abrech­nung in der Bran­chen­soft­ware machen, anschlie­ßend die Unter­la­gen aus­dru­cken und mit der Post oder per Bote zur Abrech­nungs­ge­sell­schaft schi­cken. Die­se nimmt die Unter­la­gen an, bear­bei­tet und digi­ta­li­siert sie, schickt sie zum Kos­ten­trä­ger, zahlt par­al­lel das Geld an den Leis­tungs­er­brin­ger aus und schickt die digi­ta­li­sier­ten Unter­la­gen zurück in das Online-Kun­den­cen­ter. Hier fin­den die Orthopädietechniker:innen dann alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zur Abrech­nung. In einem – zumin­dest teil­di­gi­ta­li­sier­ten – Pro­zess kön­nen die Betrie­be eini­ge Abläu­fe beschleu­ni­gen und vor allem die eige­ne Wirt­schaft­lich­keit bes­ser im Blick behal­ten. Da die für die Abrech­nung rele­van­ten Daten bereits heu­te von dem Gros der Betrie­be digi­tal erfasst wer­den, wäre es eine kom­for­ta­ble und zeit­ein­s­pa­ren­de Abkür­zung, die Daten direkt aus der Bran­chen­soft­ware her­aus digi­tal an die Abrech­nungs­ge­sell­schaft zu schi­cken. Die­se gleicht dann die­se Daten mit den ein­ge­reich­ten Papier­un­ter­la­gen ab. Bei­des wird digi­tal zusam­men­ge­führt und anschlie­ßend einer Plau­si­bi­li­täts­prü­fung unter­zo­gen. Anschlie­ßend wird der Kos­ten­trä­ger mit den Infor­ma­tio­nen belie­fert und die Zah­lung erfolgt.

„Unter dem Namen ‚Ege­ko‘ haben wir ein Pro­dukt ent­wi­ckelt, das sich für ver­schie­de­ne Pro­zes­se im Rah­men der Abrech­nung nut­zen lässt, wie zum Bei­spiel den elek­tro­ni­schen Kos­ten­vor­anschlag. Eini­ge Kos­ten­trä­ger erhal­ten von uns den Daten­satz und ein digi­ta­li­sier­tes Bild des Papiers. Nach der Bear­bei­tung durch den Kos­ten­trä­ger erhal­ten wir die Daten zurück und stel­len sie unse­ren Kund:innen direkt in der Soft­ware zur Ver­fü­gung. Damit ist die Mög­lich­keit gege­ben, dass die Buch­hal­tung qua­si ohne Zeit­ver­zö­ge­rung arbei­ten kann. Rund zwan­zig Pro­zent aller Ver­ord­nun­gen im Bereich Sani­täts­haus wer­den so von uns bear­bei­tet“, erklärt Bern­hard Köt­te, Busi­ness Deve­lo­p­ment Mana­ger im Bereich Hilfs­mit­tel bei Opta Data.

Ziel ist es aber, lang­fris­tig kom­plett ohne Medi­en­bruch die Abrech­nung als Teil des Ver­sor­gungs­vor­gangs durch­füh­ren zu kön­nen. Des­we­gen betei­ligt sich Opta Data als ein Pro­jekt­part­ner aus dem Abrech­nungs­we­sen zusam­men mit dem Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) und ande­ren Ver­tre­tern aus der Hilfs­mit­tel­bran­che an der Umset­zung eines Pilot­pro­jekts zum E‑Rezept bzw. zur E‑Verordnung. Damit soll die Grund­la­ge geschaf­fen wer­den, dass ab 2024 test­wei­se und ab 2026 ver­pflich­tend die Anbin­dung an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur für Sani­täts­häu­ser gelingt. Durch die­se Digi­ta­li­sie­rung kann ein Groß­teil an Papier ein­ge­spart wer­den. Ein Vor­teil – nicht nur für die Umwelt.

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