Neu­es KIT-Zen­trum „Health Tech­no­lo­gies“ gestartet

Am Karls­ru­her Insti­tut für Tech­no­lo­gie (KIT) wur­de im Febru­ar das Zen­trum „Health Tech­no­lo­gies“ (KIT Health­tech) ins Leben geru­fen, das sich mit der Digi­ta­li­sie­rung der Gesund­heit befasst.

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GKV: DiGA nicht im Ver­sor­gungs­all­tag gefestigt

Der GKV-Spit­zen­ver­band hat nach etwas mehr als zwei Jah­ren eine ers­te Bilanz zu den Ver­ord­nun­gen von Digi­ta­len Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGA) — oder auch „Apps auf Rezept“ genannt — präsentiert.

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DiGA muss in den Köp­fen ankommen

Die nack­ten Zah­len spre­chen nicht für die Digi­ta­len Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGA). Im Schnitt gehen monat­lich 10.000 Ver­ord­nun­gen über die Schreib­ti­sche der Ärzt:innen. Dabei sind sich vie­le Expert:innen sicher: Das Poten­zi­al der DiGA ist groß. Den­noch bleibt es bei vie­len Mediziner:innen Rou­ti­ne, zum Bei­spiel Phy­sio­the­ra­pie zu ver­schrei­ben, statt auf das digi­ta­le Ange­bot aus­zu­wei­chen. Des­halb for­dert Fabi­an Schwarz, Geschäfts­füh­rer der Preh­app GmbH, dass die Vor­tei­le der „Apps auf Rezept“ bes­ser kom­mu­ni­ziert wer­den. Im Inter­view mit der OT-Redak­ti­on plä­diert er dafür, dass bereits in der Aus­bil­dung von Mediziner:innen die The­men Digi­ta­le Gesund­heits­an­wen­dun­gen, Tele­me­di­zin und Digi­tal Health im Lehr­plan ver­an­kert wer­den sollen.

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Der Weg der DiGA in die Versorgung

Seit Mit­te Mai 2020 kön­nen Her­stel­ler einen Antrag zur Auf­nah­me einer Digi­ta­len Gesund­heits­an­wen­dung (DiGA) – bes­ser bekannt als „App auf Rezept“ – in das Ver­zeich­nis beim Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te (Bfarm) stellen.

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Wem gehö­ren euro­päi­sche Wirtschaftsdaten?

Die EU-Kom­mis­si­on leg­te Ende Febru­ar 2023 einen neu­en Vor­schlag zur Gestal­tung des euro­päi­schen Daten­raums vor. Die zen­tra­le Fra­ge lau­tet: Wer darf die von der euro­päi­schen Wirt­schaft erzeug­ten Daten nutzen?

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TI-Kon­nek­tor: Lösung fürs Rechen­zen­trum wird entwickelt

Die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) wird ger­ne als die „Daten­au­to­bahn des Gesund­heits­we­sens“ bezeich­net. Wenn man in die­sem Bild blei­ben möch­te, dann ist der Kon­nek­tor sozu­sa­gen die Auf­fahrt auf die Auto­bahn. Ohne die­sen Kon­nek­tor, der ähn­lich einem Rou­ter im Heim­netz­werk funk­tio­niert, kön­nen Arzt­pra­xen, Apo­the­ken und ab 2026 auch die OT-Betrie­be nicht an den digi­ta­len Lösun­gen der TI partizipieren.

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Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie vorgestellt

„Deutsch­lands Gesund­heits­we­sen hängt in der Digi­ta­li­sie­rung um Jahr­zehn­te zurück. Das kön­nen wir nicht län­ger ver­ant­wor­ten. Des­halb machen wir einen Neu­start – erschlie­ßen die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te für alle, machen das elek­tro­ni­sche Rezept all­tags­taug­lich und erleich­tern die For­schung auf Grund­la­ge von Gesund­heits­da­ten. Moder­ne Medi­zin basiert auf Digi­ta­li­sie­rung und Daten. Ihre Vor­tei­le zu nut­zen, macht Behand­lung bes­ser“, erklär­te Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach im Rah­men der Prä­sen­ta­ti­on der neu­en Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie für das deut­sche Gesund­heits­we­sen Anfang März. „Gemein­sam digi­tal“ heißt das 44 Sei­ten star­ke Papier, in dem die Stra­te­gie aus dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit nie­der­ge­schrie­ben ist. Kon­kre­te Zie­le wer­den eben­so benannt wie Maß­nah­men, die­se zu erreichen.

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Daten­schutz auf dem Prüfstand

Die CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on hat am 6. Janu­ar mit einer Klei­nen Anfra­ge an die Bun­des­re­gie­rung nach dem aktu­el­len Stand in Sachen E‑Rezept gefragt. 

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Das Inter­net als Ratgeber

Smart­phone, Tablet und Co. – der Weg ins Inter­net ist für vie­le Men­schen meist nur eine Arm­län­ge ent­fernt. Des­we­gen über­rascht es nicht, dass nicht nur der Wet­ter­be­richt oder das Ergeb­nis der Lieb­lings­fuß­ball­mann­schaft online nach­ge­le­sen wer­den, son­dern auch im Krank­heits­fall eine ers­te Ein­schät­zung über das World Wide Web ver­sucht wird. 

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Elek­tro­ni­sche Krank­schrei­bung verpflichtend

Seit dem 1. Janu­ar 2023 ist die elek­tro­ni­sche Krank­schrei­bung (eAU) ver­pflich­tend. Das heißt, dass Arbeit­ge­ber nun nicht mehr den berühm­ten „gel­ben Schein“ ein­ge­reicht bekom­men, son­dern nur eine Mel­dung von den Arbeitnehmer:innen mit der vor­aus­sicht­li­chen Aus­falls­zeit. Die eAU ist fünf Tage nach der Krank­mel­dung vom Arbeit­ge­ber abruf­bar. Die­se Rege­lung kri­ti­siert der Bun­des­ver­band „Der Mit­tel­stand“ (BVMW).

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