Zuschlä­ge sol­len Kos­ten­stei­ge­run­gen ausgleichen

Die Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringer, bestehend aus dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Cura-San, Rehavital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und EGROH, hat sich mit der Handelskrankenkasse HKK auf ergänzende Zuschläge beim Reha-Vertrag geeinigt. Diese sollen den durch die Corona-Pandemie gestiegenen Kosten im Fracht-, Rohstoff- und Personalbereich Rechnung tragen.

Der bestehen­de Reha-Ver­trag umfasst die PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 32 und 33. Die gewähr­ten Auf­schlä­ge sind im Kos­ten­vor­anschlags­ver­fah­ren als Auf­schlag anzu­ge­ben. Die Ver­ein­ba­rung trat zum 15. Novem­ber 2021 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.

Die wich­tigs­ten Rege­lun­gen für Betrie­be im Über­blick: Ein Auf­schlag in Höhe von 20 Pro­zent auf den ver­ein­bar­ten Net­to­preis für den Wie­der­ein­satz (Hilfs­mit­tel­kenn­zei­chen 02) von reha­tech­ni­schen Hilfs­mit­teln wird gewährt. Für die Rück­ho­lung von Hilfs­mit­teln (Hilfs­mit­tel­kenn­zei­chen 18) ist ein Auf­schlag von 12 Pro­zent auf den ver­ein­bar­ten Net­to­preis fest­ge­legt. Eben­falls 12 Pro­zent mehr gibt es für die Repa­ra­tur (Hilfs­mit­tel­kenn­zei­chen 01) von reha­tech­ni­schen Hilfs­mit­teln. Ver­trag­lich fest­ge­hal­te­ne Arbeits­wer­te bzw. Stun­den­ver­rech­nungs­sät­ze wer­den mit einem Auf­schlag von 10 Pro­zent bedacht. Alle wei­te­ren Ver­sor­gun­gen reha­tech­ni­scher Hilfs­mit­tel (Hilfs­mit­tel­kenn­zei­chen 00, 05, 08, 09, 11, 12) für die ins­ge­samt rund 830.000 HKK-Ver­si­cher­ten sind mit einem Auf­schlag von 12 Pro­zent in der Pro­to­koll­no­tiz ver­merkt. Sofern in den Anla­gen bzw. Preis­an­hän­gen 2 bis 12 ein Rabatt­satz ver­trag­lich gere­gelt ist, wird ein Abschlag (Rabatt) von 5 Pro­zent­punk­ten gewährt.

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