Das gro­ße Schweigen

Am 18. Oktober stoppte die Barmer Ersatzkasse das Angebot, ihre Mitglieder online mit orthopädischen Einlagen auf Rezept versorgen zu lassen. Wie die OT-Redaktion berichtete, reagierte die Ersatzkasse damit vermutlich auf die massiven Beanstandungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS). Parallel kündigte die Ersatzkasse an, die rechtlichen Fragen des BAS zu klären, ob alle Vertragsbestandteile zur sogenannten Online-Einlagenversorgung konform mit den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) seien. Darüber hinaus strebt die Krankenkasse nach eigenen Angaben „entsprechende Klarstellungen und gegebenenfalls Anpassungen des HMV“ an.

Kann eine Kran­ken­kas­se ent­spre­chen­den Ein­fluss auf die Ver­än­de­rung des vom Spit­zen­ver­band Bund der Kran­ken­kas­sen (GKV-Spit­zen­ver­band) erstell­ten und fort­ge­schrie­be­nen Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses aus­üben? Die­se Fra­ge stell­te die Redak­ti­on an die Bar­mer Ersatz­kas­se und an die Kran­ken­kas­sen­ver­bän­de im Anschluss an die Ankün­di­gun­gen der Bar­mer Ersatz­kas­se.

Hier die Antworten:

Die Pres­se­stel­le des GKV-Spit­zen­ver­ban­des bit­tet die OT-Redak­ti­on um Ver­ständ­nis, dass sie sich nicht zu aktu­el­len oder künf­ti­gen Fort­schrei­bun­gen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses äußert.

Ähn­lich schmal­lip­pig ant­wor­tet die Pres­se­stel­le des Ver­ban­des der Ersatz­kas­sen (VDEK). Sie bit­tet um Ver­ständ­nis, dass sie den inhalt­li­chen Bera­tun­gen nicht öffent­lich vor­grei­fen könnten.

Zuletzt bit­tet auch die Pres­se­stel­le der Bar­mer Ersatz­kas­se um Ver­ständ­nis dafür, dass sie den inhalt­li­chen Bera­tun­gen auf­sei­ten der Kran­ken­kas­sen nicht öffent­lich vor­grei­fen werde.

Kei­ne Bewertung

Wie beur­tei­len Mit­wett­be­wer­ber der Bar­mer Ersatz­kas­se wie der AOK-Bun­des­ver­band die soge­nann­te Online-Ein­la­gen­ver­sor­gung auf Rezept und die gege­be­nen­falls ange­streb­ten Ver­än­de­rung des HMV?

Gar nicht: Die Pres­se­stel­le des AOK-Bun­des­ver­ban­des bit­tet eben­falls um Ver­ständ­nis. In die­sem Fall um Ver­ständ­nis dafür, dass sie von einer Bewer­tung der Ver­trags­ak­ti­vi­tä­ten ande­rer Kran­ken­kas­sen abse­hen. Gleich­zei­tig wies die AOK-Pres­se­stel­le dar­auf hin, dass alle Kran­ken­kas­sen im GKV-Spit­zen­ver­band ver­tre­ten sei­en und somit die Mög­lich­keit hät­ten, ihre Anlie­gen und Inter­es­sen dort zu adressieren.

Unter Beob­ach­tung

Sehr viel aus­führ­li­cher ant­wor­tet das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) auf die Nach­fra­gen der OT-Redak­ti­on zu mög­li­chen Ver­än­de­run­gen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses, die von der Bar­mer Ersatz­kas­se – wie von die­ser ange­kün­digt – ange­strebt wer­den könn­ten. Die Pres­se­stel­le des Minis­te­ri­ums betont in ihrer Ant­wort die Bedeu­tung des HMV „als zen­tra­les Instru­ment der Qua­li­täts­si­che­rung im Hilfs­mit­tel­be­reich“. Wei­ter heißt es: „Gemäß § 127 Absatz 1 Fünf­tes Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB V) sind die im HMV ent­hal­te­nen Anfor­de­run­gen an die Hilfs­mit­tel und die mit ihnen ver­bun­de­nen Dienst­leis­tun­gen den Ver­sor­gungs­ver­trä­gen, die die Kran­ken­kas­sen mit den Leis­tungs­er­brin­gern abschlie­ßen, als Min­dest­stan­dards zugrun­de zu legen. Die Anfor­de­run­gen des HMV ver­lan­gen dabei für alle Ein­la­gen­ty­pen umfang­rei­che, die Bereit­stel­lung beglei­ten­de und ergän­zen­de Leis­tun­gen der Leis­tungs­er­brin­ger. Neue Ent­wick­lun­gen wer­den im Rah­men wei­te­rer Fort­schrei­bun­gen des HMV durch den GKV-Spit­zen­ver­band mit den Betei­lig­ten diskutiert.“

Das vom Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung (BAS) als zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de über die bun­des­weit täti­gen Kran­ken­kas­sen ein­ge­lei­te­te auf­sichts­recht­li­che Ver­fah­ren zu dem von der Bar­mer dies­be­züg­lich abge­schlos­se­nen Ver­trag sei abzu­war­ten, wie das Minis­te­ri­um betont. Das BMG wer­de den Vor­gang auf­merk­sam verfolgen.

Letz­te­res gilt auch für die OT-Redaktion.

Ruth Jus­ten

 

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