Gemein­sam im Inter­es­se von Hand­werk und Fachhandel

Anfang 2021 haben sich der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Rehavital, Egroh, Sanitätshaus Aktuell und Reha-Service-Ring zum Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ zusammengeschlossen, um im „Superwahljahr“ und mit besonderem Blick auf die Bundestagswahlen im Herbst mit einer Stimme die Interessen der Branche mit ihren rund 120.000 Beschäftigten gegenüber den politischen Entscheidungsträgern zu vertreten.

Im gemein­sa­men Inter­view neh­men Alf Reu­ter (Prä­si­dent des BIV-OT), Jens Sell­horn (Geschäfts­füh­rer Reha­vi­tal), Dr. Axel Frie­hoff (Lei­ter Ver­trags­ma­nage­ment & Kas­sen­ver­trä­ge Egroh), Ben Bake (Vor­stands­vor­sit­zen­der Sani­täts­haus Aktu­ell) und Tho­mas Piel (Geschäfts­füh­rer Reha- Ser­vice-Ring) Stel­lung zur Zusam­men­ar­beit und den Zie­len des Bündnisses.

 

OT: Im Ver­bund set­zen sich BIV-OT und vier maßgli­che Leis­tungs­er­brin­ger­ge­mein­schaf­ten gemein­sam für die Inter­es­sen der Bran­che ein. Was war der Aus­lö­ser die­ses Entschlusses?

Jens Sell­horn: Offen gesagt hat dazu vor allem der Gene­ra­ti­ons­wech­sel bei den Akteu­ren maß­geb­lich bei­getra­gen. Kurz nach mei­ner Ernen­nung zum Geschäfts­füh­rer bin ich mei­ner­seits auf unse­re Markt­be­glei­ter und den BIVOT zuge­gan­gen, da es mich schon seit Jah­ren stört, über ein „Wir“ im Markt zu reden, ohne dass etwas Kon­kre­tes pas­siert ist. Wir sind uns von Anfang an mit einer hohen, gegen­sei­ti­gen Wert­schät­zung begeg­net und haben dabei das eige­ne Ego zurück­ge­stellt. Der wirt­schaft­li­che Druck und die Ver­än­de­rungs­dy­na­mik sind mitt­ler­wei­le so hoch, dass es gar nicht anders ging, aus den losen Kon­tak­ten eine, wenn man es so sagen kann, ver­schwo­re­ne Gemein­schaft zu machen. Wir set­zen den Wett­be­werb ja nicht aus, es gibt aber vie­le über­ge­ord­ne­te, gemein­sa­me Themen.

Zudem müs­sen wir im Sin­ne unse­rer Bran­che end­lich unser Durch­set­zungs­ver­mö­gen gegen­über der Poli­tik erhö­hen. Dies geht nur gemein­sam. Nie­mand von uns hat etwas davon, wenn die Poli­tik zu einem The­ma vier ver­schie­de­ne Posi­ti­ons­pa­pie­re auf dem Tisch lie­gen hat. Wir müs­sen mit einer Stim­me spre­chen. Dies wird der Schlüs­sel sein, um der Poli­tik auf Augen­hö­he gegen­über­zu­tre­ten. Unser Ziel ist es, so gut wie es nur geht, gegen­über den poli­ti­schen Akteu­ren sowohl geschlos­sen als auch ent­schlos­sen auf­zu­tre­ten. Klar ist auch, dass ein gemein­sa­mes Agie­ren vie­le Abstim­mungs­run­den bedeu­tet und ja, auch Kom­pro­mis­se gehö­ren dazu. Wir sind aber davon über­zeugt, dass sich die­se Mühe loh­nen wird und wir so vor allem durch­set­zungs­fä­hi­ger wer­den, was uns im Hin­blick auf unse­re aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen, ver­bun­den mit dem „Super­wahl­jahr“ 2021, enorm wich­tig ist. Denn, wir brau­chen in Deutsch­land mehr Wert­schät­zung und bes­se­re Rah­men­be­din­gun­gen für unse­re Bran­che! Dafür set­zen wir uns alle zusam­men mit Herz­blut ein.

OT: Eine zen­tra­le For­de­rung ist die aus­nahms­lo­se Sys­tem­re­le­vanz der Leis­tungs­er­brin­ger medi­zi­nisch-not­wen­di­ger Ver­sor­gun­gen. War­um wird dies in der Poli­tik nicht grund­sätz­lich anerkannt?

Alf Reu­ter: Die Poli­tik erkennt die Sys­tem­re­le­vanz unse­rer Betrie­be durch­aus an! Es ist ein gro­ßer Erfolg unse­rer gemein­sa­men Arbeit in dem Bünd­nis – das zunächst noch nicht unter dem Mot­to „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ stand. Erst durch unse­re gemein­sa­me poli­ti­sche Arbeit konn­ten wir die Sani­täts­häu­ser aus der Schub­la­de „Tank­stel­len und Dro­ge­rien“ raus­ho­len. Jetzt wer­den wir als medi­zi­nisch rele­van­tes Per­so­nal, das die Ver­sor­gung im Gesund­heits­we­sen ele­men­tar stützt, auch von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on mit der höchs­ten Prio­ri­tät aner­kannt. Auch in Sachen per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung (PSA) sind wir uns mit der Poli­tik einig: Eben­so wie Ärz­te, Kli­ni­ken, Apo­the­ken und Phy­sio­the­ra­peu­ten sol­len auch wir den Mehr­auf­wand an PSA natür­lich ver­gü­tet bekom­men. Das geht klar aus dem Gesund­heits­ver­sor­gungs- und Pfle­ge­ver­bes­se­rungs­ge­setz (GPVG) her­vor. Ange­sichts der Viel­zahl der ver­schie­de­nen Ver­sor­gungs­be­rei­che hat der Gesetz­ge­ber aller­dings eine Pau­schal­re­ge­lung abge­lehnt. Die Höhe der Ver­gü­tung wur­de daher in die Hän­de der Kran­ken­kas­sen und Leis­tungs­er­brin­ger gelegt. Was die Umset­zung anbe­langt, gibt es mei­nes Wis­sens im Moment kei­nen ein­zi­gen Poli­ti­ker, der sich nicht über die – um es höf­lich zu sagen – sehr ver­hal­te­ne Vor­ge­hens­wei­se der Kran­ken­kas­sen wun­dert. Wor­um es uns in der For­de­rung im Dos­sier geht: Die­se Ein­sich­ten dür­fen kei­ne Ein­tags­flie­gen blei­ben. Es hat sich wäh­rend Coro­na gezeigt, wel­che Bedeu­tung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zukommt und daher muss sie auch ent­spre­chend in allen Struk­tu­ren abge­bil­det wer­den. Da ist noch eini­ges an Nach­jus­tie­rung nötig. Aber wir sind da in enger Abstim­mung mit der Politik.


OT: Die Pan­de­mie wird Deutsch­land wei­ter­hin beschäf­ti­gen. Über das GPVG bekommt die Hilfs­mit­tel­bran­che nun über den § 127 (Ver­hand­lungs­ver­trä­ge) finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei der per­sön­li­chen Schutz­aus­rüs­tung (PSA). Gleich­zei­tig wird ein ande­rer Weg als bei Zahn­ärz­ten oder Heil­mit­tel­er­brin­ger bestrit­ten. Nachvollziehbar?

Ben Bake: Man könn­te auch sagen: Vie­len Dank für nichts! Wir dür­fen jetzt mit über 100 Kran­ken­kas­sen ein­zeln über eine mög­li­che PSA/Hygienepauschale ver­han­deln? Das kann es doch nicht sein. Haben wir im ers­ten Lock­down nicht ein­drucks­voll bewie­sen, wel­che Rol­le wir als Hilfs­mit­tel­er­brin­ger in der ambu­lan­ten Ver­sor­gung spie­len? Ohne die Sani­täts­häu­ser und Home­ca­re-Unter­neh­men hät­ten vie­le Pati­en­ten im Kran­ken­haus ver­blei­ben müs­sen. Wir for­dern eine ein­heit­li­che kran­ken­kas­sen­über­grei­fen­de Pau­scha­le für die PSA pro Pati­en­ten­kon­takt mit einer unbü­ro­kra­ti­schen Abrech­nungs­po­si­ti­on genau­so wie sie die Ärz­te, Zahn­ärz­te und Heil­mit­tel­er­brin­ger haben!


OT: Inwie­weit sorgt der § 127 in der Pra­xis über­haupt für spür­ba­re Entlastung?

Tho­mas Piel: Der im Mai 2019 „reno­vier­te“ § 127 ver­fei­nert Ver­sor­gungs­pro­zes­se und macht Abläu­fe kla­rer. Spür­ba­re Ent­las­tung fin­det man nur lang­sam durch neue und markt­ge­rech­te Ver­trags­an­pas­sun­gen wie Digi­ta­li­sie­rungs­the­men in Ver­trä­gen (z. B. Track­ing oder Video­chat). Ein Vor­teil ist ganz klar die Abschaf­fung der Aus­schrei­bung. Der Markt kann wie­der ver­han­deln und Mög­lich­kei­ten aus­schöp­fen, zu Vor- und Nach­tei­len aller Sei­ten. Das Ziel, durch die Ände­run­gen eine Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung zu errei­chen, ist lei­der nicht gelun­gen. Die Ver­hand­lun­gen sind immer noch durch tra­di­tio­nel­les Den­ken bestimmt. Lei­der fehlt auf allen Sei­ten der Mut zu Ver­än­de­run­gen und deut­li­chen Signa­len wie z. B. in die Rich­tung „Weg mit dem Papier­kram, hin zum nut­zer­ori­en­tier­ten Pati­en­ten Hier gilt es auf­zu­pas­sen, dass der „freie“ Markt den „Fachhandel“-Markt in den kom­men­den Jah­ren nicht ablöst, wenn das nicht erwünscht ist.


OT: Wie kann hier nach­ge­bes­sert werden?

Axel Frie­hoff: Der Gesetz­ge­ber hat am 1. Janu­ar 2021 mit dem § 127 Abs. 1 S. 2 SGB V den Leis­tungs­er­brin­gern und ihren Ver­bän­den das Recht ein­ge­räumt, mit den Kos­ten­trä­gern über eine Erstat­tung der Kos­ten für per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung zu ver­han­deln. Lei­der zei­gen die Kran­ken­kas­sen – bis auf Aus­nah­men – bis­her wenig Bereit­schaft zu Ver­hand­lun­gen. Der GKV-Spit­zen­ver­band wie­der­um sieht sich nicht ermäch­tigt, die Ver­hand­lun­gen für sei­ne Mit­glieds­kas­sen zu füh­ren. Das und die zeit­li­che Dring­lich­keit machen die Situa­ti­on sehr pro­ble­ma­tisch. Denn Ver­hand­lun­gen mit immer noch über 100 Kran­ken­kas­sen mit ins­ge­samt Hun­der­ten Ver­trä­gen sind kurz­fris­tig nicht rea­li­sier­bar. So ver­geht Woche um Woche ohne eine Lösung für die Leis­tungs­er­brin­ger. Des­halb for­dern wir das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) auf, den GKV-Spit­zen­ver­band zu ermäch­ti­gen und zu beauf­tra­gen, mit den Hilfs­mit­tel-Leis­tungs­er­brin­gern und ihren Ver­bän­den Ver­hand­lun­gen auf­zu­neh­men und Rege­lun­gen für die pan­de­mie­be­dingt anfal­len­den Kos­ten für per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung zu tref­fen. Dies könn­te bei­spiels­wei­se durch eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung aus dem BMG geschehen.


OT: Sie wei­sen als Bünd­nis eben­so dar­auf hin, dass tra­gen­de Ent­schei­dun­gen der Gesund­heits­bran­che im Gemein­sa­men Bun­des­aus­schuss (G‑BA) ver­han­delt und auf den Weg gebracht wer­den. Gleich­zei­tig sind das Hand­werk und der Fach­han­del hier prak­tisch nicht ver­tre­ten. Mit wel­cher Begrün­dung und wie lässt sich die­ser Zustand ändern?

Sell­horn: Die Ant­wort hat uns die Poli­tik immer wie­der gespie­gelt. Leis­tungs­er­brin­ger sind ver­ant­wort­lich für die qua­li­täts­ge­si­cher­te Ver­sor­gung von Patient:innen mit Hilfs­mit­teln, daher for­dern wir selbst­be­wusst ein gleich­be­rech­tig­tes Mit­be­stim­mungs­recht im Gemein­sa­men Bun­des­aus­schuss. Ins­be­son­de­re soll­te jedoch die Ein­bin­dung von Exper­ten sei­tens der Leis­tungs­er­brin­ger für die sei­tens des G‑BA ver­ant­wor­te­ten Ent­schei­dun­gen bei den „Ver­an­lass­ten Leis­tun­gen“ sicher­ge­stellt wer­den. Es kann nicht wei­ter hin­ge­nom­men wer­den, dass Ärz­te, Kran­ken­kas­sen und Pati­en­ten­ver­tre­ter regel­mä­ßig über Ver­sor­gungs­leis­tun­gen ent­schei­den, ohne uns als ver­ant­wort­li­che Leis­tungs­er­brin­ger mit unse­rer Kom­pe­tenz und in unse­rer gesetz­lich ver­an­ker­ten Ver­ant­wor­tung für die qua­li­täts­ge­si­cher­te Ver­sor­gung aktiv in den Ent­schei­dungs­pro­zess ein­zu­bin­den. Ein Anhö­rungs­recht reicht dafür ein­fach nicht aus. Übri­gens möch­te ich an die­ser Stel­le auch erwäh­nen, dass wir bei den ambu­lan­ten Leis­tun­gen der Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den bzw. „neu­en Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den“ eben­falls betei­ligt wer­den möch­ten. In die­sem Aus­schuss wird über die „neu­en“ Kas­sen­leis­tun­gen ent­schie­den, die eben­falls die Hilfs­mit­tel­bran­che betref­fen kön­nen. Sofern der G‑BA nicht posi­tiv dar­über ent­schie­den hat, dür­fen die­se Leis­tun­gen nicht zu Las­ten der GKV abge­rech­net wer­den. Daher ist es für uns wich­tig, dass über die­se posi­tiv ent­schie­den wird. Da soll­ten wir als Fach­ex­per­ten ein Wört­chen mit­re­den. Ein aktu­el­les Bei­spiel ist z. B die Vakuumtherapie.


OT: Die Bran­che hat in der Ver­gan­gen­heit gro­ße Erwar­tun­gen in das Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­setz (HHVG) und Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG) gesetzt. Den­noch suchen und fin­den Kos­ten­trä­ger mit­un­ter wei­ter­hin frag­wür­di­ge Schlupf­lö­cher für Ver­trä­ge nach Aus­schrei­bungs­kri­te­ri­en. Muss das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung (BAS) als Rechts­auf­sicht mit mehr Befug­nis­sen und Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten aus­ge­stat­tet werden?

Piel: Durch das BAS haben wir ja schon eine Mög­lich­keit, Din­ge die aus unse­rer Sicht nicht rechts­kon­form lau­fen, anzu­spre­chen. Das BAS macht auch einen guten Job und greift die­se The­men zügig auf. Lei­der liegt das Pro­blem größ­ten­teils im Tages­ge­schäft. Hier soll­te der Gesetz­ge­ber ein­schrei­ten! Hel­fen wür­de z. B. ein früh­zei­ti­ger wirt­schaft­li­cher Schutz­me­cha­nis­mus im Gesetz. Nach Erfül­lung einer Dienst­leis­tung soll­te jedem Leis­tungs­er­brin­ger auch die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung zuste­hen. Dass die­se Dis­kus­si­on über­haupt geführt wer­den muss, ist schon obso­let und geht aus mei­ner Sicht weit über die Prüf­ver­pflich­tung der Kos­ten­trä­ger hin­aus. Allein der dar­aus resul­tie­ren­de Mehr­auf­wand ver­teu­ert den Pro­zess der Leis­tungs­er­brin­gung für alle Beteiligten.


OT: Wel­ches Pro­jekt im Kon­text der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung soll­te eine künf­ti­ge Bun­des­re­gie­rung mit Auf­nah­me ihrer Amts­ge­schäf­te nach den kom­men­den Wah­len prio­ri­siert und mit wel­chem Ziel verfolgen?

Bake: Das sind im Wesent­li­chen vier Pro­jek­te, die wir als Bünd­nis hier sehen: Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger sol­len offi­zi­ell als sys­tem­re­le­vant aner­kannt wer­den und ihre Mit­be­stim­mung und Anhö­rung bei den sie betref­fen­den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen klar defi­niert sein. Dazu kommt die effek­ti­ve und vali­de Digi­ta­li­sie­rung: Wir for­dern eine früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung der Hilfs­mit­tel­er­brin­ger, damit Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen kein Stück­werk wird und wirk­lich zu der admi­nis­tra­ti­ven Erleich­te­rung und Pro­zess­op­ti­mie­rung führt, die wir von ihr erwar­ten. Wich­tig ist für uns ein Lese- und Schreib­zu­griff auf die rele­van­ten Ver­si­cher­ten­in­for­ma­tio­nen in der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA) sowie die Erstat­tung der not­wen­di­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten für Hard- und Soft­ware­aus­rüs­tung, um sowohl in den Geschäfts­räu­men wie auch im wohn­ort­na­hen häus­li­chen Umfeld mit digi­ta­ler Unter­stüt­zung Ver­sor­gun­gen durch­füh­ren zu kön­nen. Des Wei­te­ren erwar­ten wir die kon­se­quen­te Umset­zung des gesetz­lich ver­an­ker­ten Makel­ver­bots bei allen digi­ta­len Prozessen.

Frie­hoff: Dar­über hin­aus gilt es, Insel­lö­sun­gen zu ver­hin­dern. Bei eini­gen Pilot­pro­jek­ten wer­den bereits Par­al­lel­struk­tu­ren zur Gema­tik auf­ge­baut. Das muss gesetz­lich unter­bun­den wer­den. Eine ein­deu­ti­ge gesetz­li­che Klar­stel­lung ist wie eben gesagt eben­falls erfor­der­lich hin­sicht­lich des Makel­ver­bots gemäß § 33 Absatz 6 SGB V, genau­so auch bezüg­lich der Ver­ant­wor­tung und Kom­pe­tenz der Leis­tungs­er­brin­ger gemäß § 7 Absatz 3 der Hilfs­mit­tel­richt­li­nie. Außer­dem müs­sen die Betei­li­gungs­rech­te des Gesund­heits­hand­werks und der han­dels­ori­en­tier­ten Leis­tungs­er­brin­ger gemäß § 126 SGB V in der Ver­sor­gungs­pla­nung und ‑gestal­tung erwei­tert wer­den. Rei­ne „Anhö­rungs­rech­te“ sind bei der fort­lau­fen­den Anpas­sung des Leis­tungs­rech­tes, wie etwa der Aktua­li­sie­rung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses, der Fest­le­gung von Festbeträgen/Zuschüssen, bei kri­sen­be­ding­ten Anpas­sun­gen der Hilfs­mit­tel­richt­li­nie oder der Erar­bei­tung von all­ge­mei­nen Richt­li­ni­en nach bis­he­ri­ger Erfah­rung nicht ausreichend.


OT: Das ver­öf­fent­lich­te Dos­sier mit den poli­ti­schen Ansprü­chen Ihres Inter­es­sen­ver­bun­des soll kein ein­ma­li­ger Akt gewe­sen sein. Was pla­nen Sie für die Zukunft?

Reu­ter: Wer im poli­ti­schen Raum aktiv sein will, der muss vor allem eines sein: ver­bind­lich, ver­läss­lich und greif­bar. Die Poli­tik muss wis­sen, mit wem sie es zu tun hat und wir müs­sen ein ver­läss­li­cher Ansprech­part­ner sein. In unse­rem Ver­ständ­nis bedeu­tet die Inter­es­sens­ver­tre­tung, dass wir dau­er­haft die Qua­li­tät der poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen ver­bes­sern und damit auch unse­re Exper­ti­se ein­brin­gen wol­len. Um das zu errei­chen, sind erst ein­mal ganz bana­le Din­ge zu regeln: Wir brau­chen eine E‑Mail-Adres­se, einen Sitz in Ber­lin, eine Ruf­num­mer und einen ver­läss­li­chen Abstim­mungs­pro­zess. Das, was wir unter­ein­an­der abstim­men, muss nicht nur von allen ver­stan­den, son­dern auch aktiv an die ver­schie­de­nen Poli­ti­ker her­an­ge­tra­gen und gelebt werden.

Wir haben aus der Bran­che inzwi­schen vie­le posi­ti­ve Reak­tio­nen erhal­ten und es haben sich wei­te­re Ver­tre­ter der Leis­tungs­er­brin­ger bei uns gemel­det. Sie wol­len sich dem Bünd­nis anschlie­ßen und unse­re For­de­run­gen aktiv unter­stüt­zen. Auch damit beschäf­ti­gen wir uns bereits und ent­wer­fen Model­le. Bei allem dür­fen wir auch das nicht ver­ges­sen: Wir müs­sen unse­re Mit­glie­der mit­neh­men kön­nen. Sie müs­sen sehen, war­um nur die­ses gemein­sa­me Vor­ge­hen die Ver­bes­se­rung des Ver­sor­gungs­all­tags bringt. All das gehen wir jetzt an. Zusam­men und Schritt für Schritt.

Die Fra­gen stell­te Micha­el Blatt.

Gesund­heits­po­li­tik im OT-Ton
Der nächs­te Live-Video­talk „Gesund­heits­po­li­tik im O Ton” des Bünd­nis­ses „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ fin­det am 10. April 2021 von 13.30 bis 15.30 Uhr statt. 
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