For­de­rung: Mehr Trans­pa­renz in Verträgen

Am 7. Mai fand in Hamm ein Treffen des Vorstands der Fördergemeinschaft Rehakind mit Vertretern von Leist­ungserbringergemeinschaften mit statt.

Tors­ten Schuch­mann stell­te zu Beginn die wesent­li­chen Ände­run­gen in ein­zel­nen Pro­dukt­grup­pen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses vor und ging auf die Pflich­ten ein, die sich aus der EU-­Me­di­zin­pro­duk­te-Ver­ord­nung (MDR) und dem Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG) erge­ben. Bei­de Geset­ze for­dern, so Schuch­mann, von Leis­tungs­er­brin­gern und Her­stel­lern zahl­rei­che Auf­ga­ben wie die Kon­zept­erstel­lung und Doku­men­ta­ti­on nach der Inter­na­tio­na­len Klas­si­fi­ka­ti­on der Funk­ti­ons­fä­hig­keit, Behin­de­rung und Gesund­heit (ICF) oder die Über­prü­fung der Ver­sor­gung nach drei Mona­ten ein. Hin­zu kom­men Auf­la­gen in Bezug zu Lage­rung, Logis­tik, Aus­lie­fe­rung und Qua­li­täts­ma­nage­ment-Sys­te­men oder dem Beschwer­de­ma­nage­ment. Die Sor­ge: Kos­ten wer­den für die Leis­tungs­er­brin­ger und Her­stel­ler stei­gen, obwohl die Prei­se für die Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nach Anga­ben des Ver­ban­des um zehn Pro­zent gefal­len sind.

Die Run­de begrüßt die grö­ße­re Sen­si­bi­li­tät der Poli­tik in Bezug auf die Qua­li­täts­si­che­rung und sieht daher gute Chan­cen für eine Qua­li­täts­of­fen­si­ve im Bereich der Ver­sor­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen. Aller­dings müs­se die­se Qua­li­tät auch bezahlt wer­den. So for­dern die Teil­neh­mer des Tref­fens bei den zukünf­ti­gen Ver­trags­ver­hand­lun­gen eine grö­ße­re Trans­pa­renz in Bezug auf die rei­nen Pro­dukt­kos­ten und die dar­in ent­hal­te­nen bezie­hungs­wei­se damit ver­bun­de­nen Dienst­leis­tun­gen. Dazu trü­gen zum Bei­spiel sepa­ra­te Abrech­nungs­po­si­tio­nen für Dienst­leis­tun­gen bei, die über die rei­ne Pro­dukt­lie­fe­rung hin­aus­ge­hen, wie eine Erpro­bung mit Bericht, Video­do­ku­men­ta­ti­on oder gar die häu­fi­ger gefor­der­ten Pro­be­ver­sor­gun­gen über einen fest­zu­le­gen­den Zeitraum.

Dadurch wer­de eine erheb­lich grö­ße­re Trans­pa­renz auch für Kos­ten­trä­ger geschaf­fen. Bis­her sei­en die Dienst­leis­tun­gen über Rabatt­sys­te­me oder Fest­prei­se bereits in den Pro­dukt­prei­sen ein­ge­rech­net worden.

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