Torsten Schuchmann stellte zu Beginn die wesentlichen Änderungen in einzelnen Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses vor und ging auf die Pflichten ein, die sich aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ergeben. Beide Gesetze fordern, so Schuchmann, von Leistungserbringern und Herstellern zahlreiche Aufgaben wie die Konzepterstellung und Dokumentation nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) oder die Überprüfung der Versorgung nach drei Monaten ein. Hinzu kommen Auflagen in Bezug zu Lagerung, Logistik, Auslieferung und Qualitätsmanagement-Systemen oder dem Beschwerdemanagement. Die Sorge: Kosten werden für die Leistungserbringer und Hersteller steigen, obwohl die Preise für die Produkte und Dienstleistungen in den vergangenen Jahren nach Angaben des Verbandes um zehn Prozent gefallen sind.
Die Runde begrüßt die größere Sensibilität der Politik in Bezug auf die Qualitätssicherung und sieht daher gute Chancen für eine Qualitätsoffensive im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Allerdings müsse diese Qualität auch bezahlt werden. So fordern die Teilnehmer des Treffens bei den zukünftigen Vertragsverhandlungen eine größere Transparenz in Bezug auf die reinen Produktkosten und die darin enthaltenen beziehungsweise damit verbundenen Dienstleistungen. Dazu trügen zum Beispiel separate Abrechnungspositionen für Dienstleistungen bei, die über die reine Produktlieferung hinausgehen, wie eine Erprobung mit Bericht, Videodokumentation oder gar die häufiger geforderten Probeversorgungen über einen festzulegenden Zeitraum.
Dadurch werde eine erheblich größere Transparenz auch für Kostenträger geschaffen. Bisher seien die Dienstleistungen über Rabattsysteme oder Festpreise bereits in den Produktpreisen eingerechnet worden.