Beruf­li­che Ori­en­tie­rung für Zugewanderte

Dem deutschen Handwerk fehlt der Nachwuchs – und jungen geflüchteten Menschen oft eine berufliche Perspektive. Genau hier setzt das vom Bundesbildungsministerium geförderte Programm „Berufliche Orientierung für Zugewanderte“ (BOF) an. Geflüchtete Menschen mit Unterstützungsbedarf haben so die Möglichkeit, einen intensiven Einblick in verschiedene Berufe zu erhalten, mit dem Ziel, nach der Qualifizierung in eine Ausbildung zu starten.

Zunächst wird geprüft, ob der Interessent/die Inter­es­sen­tin das Poten­zi­al und die not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen für die Teil­nah­me an den BOF-Kur­sen mit­bringt. Dazu zäh­len sowohl deut­sche Sprach­kennt­nis­se als auch schu­li­sche Grund­kennt­nis­se sowie per­so­na­le, sozia­le und metho­di­sche Kompetenzen.

Die Werk­statt­ta­ge die­nen zur Ori­en­tie­rung und Vor­be­rei­tung auf einen Aus­bil­dungs­be­ruf und fin­den in den Werk­stät­ten und Pra­xis­räu­men von Berufs­bil­dungs­stät­ten statt. Die Gefl­üchteten ler­nen dort zunächst ver­schie­de­ne Berufs­fel­der ken­nen und kön­nen anschlie­ßend in ein bis drei Beru­fe, für die sie sich inter­es­sie­ren, tie­fer ein­tau­chen. Inner­halb von neun bis 18 Wochen haben sie die Mög­lich­keit zu tes­ten, ob einer der Beru­fe ihrer per­sön­li­chen Nei­gung und Eig­nung ent­spricht. Wäh­rend der Werk­statt­ta­ge erfah­ren die Kursteilnehmer:innen, wie die dua­le Aus­bil­dung auf­ge­baut ist und wel­che Inhal­te sie erwar­ten. Sprach­lich und fach­lich wer­den sie auf die Anfor­de­run­gen der Berufs­schu­le vor­be­rei­tet. Nach den Werk­statt­ta­gen geht es für die Zuge­wan­der­ten für vier bis acht Wochen in einen Betrieb – Zeit für Aus­bil­der und poten­zi­el­len Aus­zu­bil­den­den sich gegen­sei­tig ken­nen­zu­ler­nen. Im Best­fall erfolgt im Anschluss die Über­nah­me und damit der Start in die Aus­bil­dung. Ist das nicht mög­lich, kön­nen die Teil­neh­men­den in einer wei­ter­füh­ren­den Maß­nah­me bis zum Beginn der Aus­bil­dung wei­ter qua­li­fi­ziert werden.

Das BOF-Pro­gramm wird vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung bis zum 31.12.2022 geför­dert. Bis dahin müs­sen die Kur­se voll­stän­dig been­det sein.

Betrie­be, die einen Zugewanderten/eine Zuge­wan­der­te auf­neh­men möch­ten, kön­nen sich an die Projektleiter:innen der deutsch­land­wei­ten BOF-Stand­or­te wen­den. Zu fin­den sind die­se in der Pro­jekt­land­kar­te, gefil­tert nach „BOF-Pro­jek­te“ und dem gewünsch­ten Bundesland.

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