Digi­ta­le Ver­sor­gung: BVMed ver­öf­fent­licht Positionspapier

Anlässlich der jüngsten Bundestagswahl formuliert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in dem Positionspapier „Digitale Gesundheitsversorgung in der nächsten Legislaturperiode“ mehrere Bausteine für eine leistungsfähige digitale Versorgung – mit besonderem Fokus auf die Medizintechnik-Branche.

In dem Papier ver­weist der Ver­band auf die Ein­füh­rung digi­ta­ler Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGA) und damit auf Deutsch­lands Vor­rei­ter­rol­le im inter­na­tio­na­len Ver­gleich. Gleich­zei­tig sieht der BVMed aber einen hohen Nach­hol­be­darf und betont, dass erst die Kom­bi­na­ti­on von Hard­ware, Soft­ware und Daten­ana­ly­se es ermög­li­che das gesam­te Ver­sor­gungs­spek­trum abzu­de­cken. Für einen umfas­sen­den Ansatz zur Digi­ta­li­sie­rung schlägt der BVMed u. a. fol­gen­de Bau­stei­ne vor:

Anzei­ge
  • Ein schnel­ler Zugang von digi­ta­len Medi­zin­pro­duk­ten aller Klas­sen in die Gesund­heits­ver­sor­gung muss eta­bliert werden.
    Zulas­sungs- und Bewer­tungs­ver­fah­ren soll­ten an die Inno­va­ti­ons­zy­klen und Eigen­schaf­ten von digi­ta­len Medi­zin­pro­duk­ten ange­passt wer­den. Not­wen­dig ist es, an die digi­ta­len Beson­der­hei­ten ange­pass­te Erstat­tungs­pro­zes­se ein­zu­füh­ren. Natio­na­le Gesetz­ge­bun­gen soll­ten stets im Ein­klang mit den regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen der EU an digi­ta­le Medi­zin­pro­duk­te sein.
  • Inter­ope­ra­bi­li­täts­in­itia­ti­ven müs­sen gemein­sam mit der Med­Tech-Bran­che erfolgen.
    Medi­zin­pro­duk­te unter­lie­gen den Vor­ga­ben der euro­päi­schen Medi­cal Device Regu­la­ti­on (MDR). Der Ein­satz von inter­na­tio­na­len Stan­dards muss gegen­über natio­na­len Lösungs­an­sät­zen ers­te Prio­ri­tät haben.
  • For­schen­den Gesund­heits­un­ter­neh­men muss das Antrags­recht auf die Nut­zung von Daten aus dem For­schungs­da­ten­zen­trum ermög­licht werden.
    Die Bun­des­re­gie­rung hat Anfang 2021 ihre Daten­stra­te­gie ver­öf­fent­licht. Jedoch wird die Daten­nut­zung durch die Gesund­heits­wirt­schaft nach wie vor stark ein­ge­schränkt. Für einen fai­ren Wett­be­werb soll­ten for­schen­de Unter­neh­men den glei­chen gere­gel­ten Zugang zu Gesund­heits­da­ten erhal­ten. Die­se sind am wert­volls­ten, wenn sie stan­dar­di­siert und struk­tu­riert vor­lie­gen. Die Regu­lie­rung muss bun­des­ein­heit­lich erfol­gen, bei­spiels­wei­se durch ein „Gesund­heits­da­ten­nut­zungs­ge­setz“.
  • Not­wen­dig ist der Auf­bau digi­ta­ler Kom­pe­ten­zen bei Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen sowie Patienten.
    Es muss ein Ver­ständ­nis für die Grund­la­gen eines digi­ta­len Gesund­heits­we­sens geschaf­fen wer­den. Dafür müs­sen öffent­li­che Infor­ma­ti­ons­sys­te­me bzw. ‑por­ta­le sowie Ausbildungs‑, Trai­nings- und Wei­ter­bil­dungs­plä­ne aus­ge­baut wer­den. Das stärkt lang­fris­tig das Ver­trau­en der Bür­ger in digi­ta­le Gesundheitsleistungen.

Der Bun­des­ver­band stellt fest: „Um Deutsch­lands Nach­hol­be­darf bei der digi­ta­len Gesund­heits­ver­sor­gung wett zu machen, muss die neue Bun­des­re­gie­rung kurz­fris­tig ein E‑He­alth-Ziel­bild entwickeln.“

Das Posi­ti­ons­pa­pier steht auf der Web­site des BVMed zum Down­load bereit.

 

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