Immu­ni­sie­rung ist Vor­aus­set­zung für Versorgung

Um vulnerable Gruppen in Altenheimen, Kliniken oder der ambulanten Versorgung besser zu schützen, wurde an einer Anpassung des Infektionsschutzgesetzes gearbeitet, die eine Impfpflicht für Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in diesem Bereich bedeutet.

Die vier­te Coro­na-Wel­le hat Deutsch­land, Euro­pa und die gan­ze Welt erreicht. Mit der Omi­kron-Vari­an­te, die erst­mals im Bereich von Süd­afri­ka nach­ge­wie­sen wur­de und mitt­ler­wei­le auch in Euro­pa ange­kom­men ist, bewei­sen die Coro­na­vi­ren ein­mal mehr ihre Anpas­sungs­fä­hig­keit, um sich wei­ter zu ver­brei­ten. Neben den inzwi­schen ver­trau­ten und kaum aus dem öffent­li­chen Leben weg­zu­den­ken­den Maß­nah­men wie Abstand hal­ten, Hygie­ne und Mas­ke tra­gen ist die Imp­fung ein wei­te­res Werk­zeug, um den erneu­ten Aus­bruch an Coro­na-Infek­tio­nen zu mini­mie­ren. Aktu­ell haben knapp 69,2 Pro­zent aller deut­schen Bun­des­bür­ger die zwei­te Coro­na-Schutz­imp­fung erhal­ten. Damit ist im Umkehr­schluss fast jeder drit­te Deut­sche noch ohne Impfschutz.

Am Frei­tag, 10. Dezem­ber, wur­de die Geset­zes­än­de­rung durch eine deut­li­che Mehr­heit im Bun­des­tag – neben den Abge­ord­ne­ten der Ampel-Koali­ti­on stimm­ten auch Unions-Politiker:innen für den Geset­zes­ent­wurf – und im Bun­des­rat ver­ab­schie­det. Dar­in wird fest­ge­legt, dass die­je­ni­gen, die in einer Ein­rich­tung mit vul­ner­ablen Grup­pen arbei­ten, einen Impf­nach­weis vor­zei­gen bezie­hungs­wei­se eine Gene­sung von Covid-19 nach­wei­sen müs­sen. Bis zum 15. März 2022 muss einer der Nach­wei­se beim Arbeit­ge­ber der aktu­ell lau­fen­den Anstel­lung hin­ter­legt wer­den, wer nach dem 15. März eine Tätig­keit auf­nimmt, muss bereits im Vor­feld sei­ne Immu­ni­sie­rung nachweisen.

Albin May­er, Vize­prä­si­dent des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT), drückt sei­ne Zufrie­den­heit mit die­ser Maß­nah­me aus: „In ihrer medi­zi­nisch not­wen­di­gen kör­per­na­hen Tätig­keit ver­sor­gen sie vor­nehm­lich Men­schen aus vul­ner­ablen Per­so­nen­grup­pen: Mit­ar­bei­ter in Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten arbei­ten in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung sek­toren­über­grei­fend. Sie haben eine Schnitt­stel­len­auf­ga­be in der Ver­sor­gung von Men­schen mit Behin­de­run­gen und betreu­en die­se nicht nur sta­tio­när im Sani­täts­haus und der häus­li­chen Umge­bung, son­dern auch in Kli­ni­ken und ent­spre­chen­den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Daher befür­wor­ten wir den Schutz unse­rer Mit­ar­bei­ter und der vul­ner­ablen Per­so­nen­grup­pen durch die jet­zi­ge Regelung.“

Auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung des Ver­ban­des der Ersatz­kas­sen e. V. (VDEK) appel­lier­te Uwe Kle­mens, VDEK-Ver­bands­vor­sit­zen­der, an alle Men­schen, sich gegen das Coro­na­vi­rus imp­fen zu las­sen. „Wir bau­en in unse­rem Gesund­heits­we­sen auf Soli­da­ri­tät. Wir fra­gen nicht nach Not­wen­dig­kei­ten, nach Grün­den oder Kos­ten für den Ein­zel­nen. Auch Imp­fen ist des­halb ein Aus­druck von Soli­da­ri­tät. Mit der Imp­fung schüt­zen wir uns selbst und ande­re.“ Ärz­tin­nen und Ärz­te, Pfle­ge­kräf­te, Ret­tungs­kräf­te sowie das gesam­te Gesund­heits­sys­tem sei­en bis an die Gren­zen belas­tet, der ein­zi­ge Aus­weg aus der Pan­de­mie sei das Imp­fen, so Kle­mens. „Nur gemein­sam bewäl­ti­gen wir die Pandemie.“

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